Datum: 14.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 14.02.2023
2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023; Beratung und Beschlussfassung
3 Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 -2026; Beratung und Beschlussfassung
4 Kommunalrecht; Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund eines Fraktionsaustritts / Beratung und Beschlussfassung
5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
5.1 Kündigung der Vereinbarung bezüglich der Unterhaltsarbeiten des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 42 "Kronwinkler Weg"
5.2 Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
5.3 Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Brandstett-Eich zu einem ausgebauten bzw. zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
5.4 Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
6 Freiwillige Leistungen, Antrag auf Büchereizuschuss durch die Katholische Kirchenstiftung Ramerberg
7 Annahme einer Spende
8 Tiefbauarbeiten Freigabe zur Ausschreibung des Rahmenvertrages Tiefbauarbeiten
9 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Haushaltsvolumen beträgt im Verwaltungshaushalt auf 2.801.000 € und im Vermögenshaushalt 2.037.400 €. Die Hebesätze haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Der Ansatz für die Gewerbesteuer wurde aufgrund der positiven Entwicklung im Vorjahr und der damit verbundenen höheren Vorauszahlungen für 2023 auf insgesamt 245.000 € (+ 15.000 €) erhöht. Mehreinnahmen werden ebenfalls bei der Einkommensteuer erwartet, der Ansatz wurde auf 935.000 € (+ 55.000 €) festgesetzt. Die Schlüsselzuweisung beträgt 535.460 € (+ 33.860 €). 

Auf der Ausgabenseite steigt die Kreisumlage wegen der Erhöhung um 1,0 % auf 46,75 % um 50.040 € auf 724.390 €. Beim kommunalen Anteil für die Betriebskostenförderung wurde der Ansatz für das Jahr 2023 um 10.000 € auf 360.000 € erhöht. Die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft erhöht sich um 45.700 € auf 301.900 €. Grund hierfür sind gestiegene Kosten bei der Schülerbeförderung und sowie bei den Energiekosten. Wegen des zu erwartenden Tarifabschlusses sind erhebliche Mehrausgaben bei den Personalausgaben zu erwarten. Außerdem wurde zusätzlich eine halbe Stelle als Vertretung im Bereich der Wasserversorgung in den Haushalt eingestellt. Der Ansatz für die Personalausgaben steigt um 17.750 € und beträgt nun 266.760 €.

Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt ist neben der geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von 210.000 € ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.463.500 € notwendig. Mit dieser wird unter anderem der geplante Grunderwerb (Sportplatz/Kindergarten) in Höhe von 1,255 Mio. € finanziert. Für die Ertüchtigung der Wasserversorgung sind 319.300 € eingestellt, die Maßnahme wird im laufenden Jahr abgeschlossen. Ebenfalls in 2023 soll der Fußweg von Eich nach Eich-West gebaut werden. Die Sicherstellung der Notstromversorgung im Feuerwehrgebäude wird voraussichtlich 30.000 € kosten.

Der Schuldenstand wird Ende 2023 voraussichtlich ca. 2,4 Mio. € betragen. Der ordentliche Schuldendienst beträgt 153.900 €.

Beschluss

Der als Anlage beigefügten Haushaltssatzung 2023 wird zugestimmt. Der Haushaltsplan 2023 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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3. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 -2026; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Vorstellung des Investitionsprogramms ist bereits im vorherigen TOP  2 erfolgt.

Beschluss

Dem Finanzplan mit dem als Anlage beigefügten Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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4. Kommunalrecht; Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund eines Fraktionsaustritts / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Email vom 17.02.2023 informierte Gemeinderatsmitglied Stawiarski den Bürgermeister und die Verwaltung darüber, dass er seine Mitgliedschaft in der NRL/FWR beendet habe und seither als fraktionsfreies Gemeinderatsmitglied zu führen sei. Aufgrund der somit veränderten Stärkeverhältnisse im Gemeinderat war eine Überprüfung der Sitzverteilung in den einzelnen Ausschüssen vorzunehmen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich aufgrund der Änderung der Fraktionsstärken im Gemeinderat lediglich auf den Rechnungsprüfungsausschuss Auswirkungen in der Zusammensetzung ergeben. Bei der bisherigen Sitzverteilung wäre für den dritten Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss zu Beginn der Legislaturperiode eigentlich ein Losentscheid fällig gewesen, ob der dritte Sitz der UWR oder der NRL/FWR zufällt. Die UWR hat damals in der konstituierenden Sitzung jedoch auf den Losentscheid verzichtet und somit das Vorschlagsrecht für den dritten Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss der NRL/FWR überlassen. Aufgrund der nun eingetretenen Änderungen im Stärkeverhältnis steht das Vorschlagsrecht für den dritten Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss nunmehr jedoch auch ohne Losentscheid der UWR zu.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, die bisherige personelle Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses unverändert beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5
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5.1. Kündigung der Vereinbarung bezüglich der Unterhaltsarbeiten des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 42 "Kronwinkler Weg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ramerberg hat in seiner Sitzung vom 08.02.2011 beschlossen, den beschränkt öffentlichen Weg Nr. 11 „Kronwinkler Weg“ zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. Der Weg beginnt an der Gemeindegrenze Rott/Ramerberg und endet an der Einmündung in den Waldweg. 
Die Umstufung wurde damit begründet, dass der selbständige Geh- und Radweg jeher als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt wird und dass sich die Verkehrsbedeutung des Weges geändert hat. 
Bei jeder Umstufung ist eine Vereinbarung (Umstufungsvereinbarung) mit den betroffenen Grundstücksbesitzern bzw. Anliegern bezüglich der Straßenbaulast abzuschließen. 
Straßenbaulastträger bei nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (vgl. Art. 54 Abs.1 Satz 2 BayStrWG). Durch den Beschluss aus 2011 musste die Straßenbaulast von der Gemeinde Ramerberg an die Grundstückseigentümer übergehen. 
Die Umstufungsvereinbarungen wurden alle unterschrieben und liegen der Gemeinde vor. 
Mit den Eigentümern der Flurnummern 62/2, 62/17, 539, 546/2 der Gemarkung Ramerberg wurde zusätzlich eine Vereinbarung geschlossen, dass die Gemeinde Ramerberg die Unterhaltungsarbeiten des Weges und die Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht unentgeltlich übernimmt (vgl. § 2 der Vereinbarung). 
Die Gemeinde Ramerberg hat damit die Straßenbaulast von der Gemeindegrenze Rott/Ramerberg bis zum Bahnübergang Oberkatzbach, das sind ca. 360 Meter, übernommen. 
Mit den restlichen Grundstückseigentümern, d.h. die Anlieger ab dem Bahnübergang bis zur Einmündung in den Waldweg, wurde eine solche Vereinbarung nicht geschlossen. Sie sind für die Unterhaltungsarbeiten selbst verantwortlich. 

Die Vereinbarung, in der die Gemeinde Ramerberg die Unterhaltungsarbeiten übernimmt, wurde zunächst auf 5 Jahre (d. h. bis 2016) befristet. Wird die Vereinbarung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich durch die Beteiligten (Grundstückseigentümer der Fl. Nrn. 62/2, 62/17, 539, 546/2) oder von der Gemeinde Ramerberg gekündigt, so verlängert sich die Vereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr. 

Die Gemeinde Ramerberg hätte die Straßenbaulast und den Unterhalt des Weges nicht unentgeltlich übernehmen dürfen. Die Beteiligten hätten die Kosten, die für den Unterhalt angefallen sind, übernehmen müssen. In den vergangenen Jahren wurden keine Kosten durch die Beteiligten übernommen. 

Mit Schreiben vom 24.05.2011 wurde das LRA Rosenheim über die Umstufung des Weges zum nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg informiert.  Das LRA als zuständige Straßenaufsichtsbehörde hat gegen die Aufstufung keine Erinnerung erhoben (d. h. keine Einwände).  Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass sich trotz der Übernahme der Unterhaltungsarbeiten durch die Gemeinde Ramerberg der Straßenbaulastträger nicht ändert. Einen Einwand seitens des Landratsamtes, dass die Gemeinde die Unterhaltungsarbeiten kostenfrei übernimmt und dass dies haushaltsrechtlich falsch ist, gab es nicht.

Mit Schreiben vom 12.01.2023 beantragte Gemeinderatsmitglied Rupert Riedl die Rückstufung des Kronwinkler Weges. Begründet wird der Antrag damit, dass nicht alle Grundstückseigentümer die gleichen Rechte bzw. von Pflichten befreit wurden und dass nicht alle Eigentümer über den Beschluss schriftlich informiert und über ein Inkrafttreten in Kenntnis gesetzt wurden. 
Wie bereits im Sachverhalt genannt wurde, haben alle Grundstückseigentümer/Anlieger die gleiche Umstufungsvereinbarung unterschrieben. Lediglich mit zwei Eigentümern wurde eine zusätzliche Vereinbarung geschlossen.
Die anderen Eigentümer wurden seitens der Verwaltung nicht schriftlich informiert, zumindest liegen der Verwaltung keine Schreiben an die Beteiligten vor. Im Beschluss aus 2011 geht hervor, dass sich die ehemaligen Gemeinderatsmitglieder darauf geeinigt haben, abschließende Gespräche mit den Beteiligten durchzuführen. Die Verwaltung geht somit davon aus, dass mündliche Gespräche stattgefunden haben.  
Jedoch müssen bei einer Umstufung zwei Voraussetzungen zwingend erfüllt sein.
  • Einigung der bisherigen und des künftigen Straßenbaulastträger über die Umstufung.
  • Von allen Beteiligten liegt eine Einwilligung zur Umstufung vor (unterschriebene Umstufungsvereinbarung)
  • Anzeige der geplanten Umstufung bei der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde (LRA), ohne dass diese
Erinnerung (Einwände) gegen die Umstufung erhebt.  
  • Wurde mit Schreiben vom 24.05.2011 erledigt. Das Landratsamt hat keine Erinnerung erhoben (Schreiben vom 22.08.2011)
Alle zwei Voraussetzungen liegen vor, womit hier kein Verfahrensverstoß vorliegt. 
Zudem wurde die Umstufungsverfügung nachweislich ortsüblich bekanntgegeben. Es ist damit nicht erforderlich, dass jeder Beteiligte über das Inkrafttreten informiert wird. 

Die Abstufung des beschränkt öffentlichen Weges zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg war rechtmäßig, da die Voraussetzung (Änderung der Verkehrsbedeutung) sowie die Verfahrensvoraussetzungen (Einigung und Anzeige beim LRA) vorliegen. 
Jedoch hätte die Gemeinde Ramerberg die Unterhaltskosten nicht unentgeltlich übernehmen dürfen. 

Seitens der Verwaltung wird eine Kündigung der Vereinbarungen, welche mit den Beteiligten der Fl. Nrn. 62/2, 62/17, 539, 546/2 geschlossen wurden, empfohlen. Durch die Kündigung ist der Beteiligte für den Unterhalt des Weges wieder selbst verantwortlich. Die Umstufungsverfügung wurde am 01.09.2011 wirksam. 
Somit müsste die Gemeinde Ramerberg die Vereinbarung bis spätestens 31.05.2023 (3 Monate vorher) schriftlich kündigen, ansonsten würde sich die Vereinbarung um ein weiteres Jahr verlängern. 

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, die Vereinbarung über die Reglung der Unterhaltungsarbeiten für den öffentlich Feld- und Waldweg Nr. 42 „Kronwinkler Weges“ zu kündigen. Die Eigentümer der Fl. Nrn. 62/2, 62/17, 539, 546/2 der Gemarkung Ramerberg sind somit für den Unterhalt des Weges wieder selbst verantwortlich. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung fristgemäß zu kündigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Rosenheim hat die Gemeinde Ramerberg mit Schreiben vom 04.08.2022 dazu aufgefordert, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15- Mittelsendling“ zu einem ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
In diesem Schreiben wurde auf die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung bzw. der Ersatzvornahme durch das LRA hingewiesen. 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde die Aufhebung des alten Beschlusses sowie eine geänderte Beschlussfassung zur Abstufung zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg mehrheitlich abgelehnt. Die Entscheidung des Gemeinderates wurde dem LRA fristgemäß mitgeteilt.

Am 30.11.2022 führte das LRA erneut einen Ortstermin durch und überprüfte die Verkehrsbedeutung und den Ausbauzustand auf der gesamten Länger der Straße. Dabei wurde festgestellt, dass die Straße überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feldgrundstücke dient und es sich überwiegend um eine Kiesstraße handelt. Lediglich auf einem Teilstück von ca. 55 m im Bereich der Abzweigung von der B 15 (Fl. Nr. 718/7) bis einschließlich des Bereichs der Einmündung der Wasserburger Straße (Fl. Nr. 1127/11) ist eine Teerdecke vorhanden. 

Mit Schreiben vom 08.12.2022 wurde die Gemeinde Ramerberg erneut aufgefordert, den alten Beschluss aus 2017 aufzuheben und den Straßenzug zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
Sollte der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, wird das Landratsamt Rosenheim die Aufhebung der Beschlüsse sowie die Beschlussfassung zur Umstufung anstelle der Gemeinde vornehmen (Ersatzvornahme). 

Seitens der Verwaltung wird daher die Aufhebung des Beschlusses vom 11.04.2017 sowie die Abstufung des Weges dringend empfohlen, um die Ersatzvornahme und die Erhebung von Verwaltungskosten zu vermeiden

Beschluss

Die unter TOP 5g der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 sowie TOP 5.3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 gefassten Gemeinderatsbeschlüsse zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Bundesstraße 15 – Mittelsendling werden aufgehoben. 
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ mit einer Länge von rund 55 Meter zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung  
B 15 (Fl. Nr. 718/7, Gem. Ramerberg), Endpunkt ist nach der Einmündung der Wasserburger Straße (Fl. Nr. 1127/11, Gem. Ramerberg). 
Zudem wird beschlossen, den restlichen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße, ca. 862 Meter, zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Straßenbaulast für diesen Teilbereich geht an die Grundstückseigentümer über. Anfangspunkt ist nach der Einmündung der Wasserburger Straße (Fl. Nr. 1127/11, Gem. Ramerberg), Endpunkt ist an der Einmündung in die Sendlinger Straße (Fl. Nr. 690). 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.

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5.3. Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Brandstett-Eich zu einem ausgebauten bzw. zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Das Landratsamt Rosenheim hat die Gemeinde Ramerberg mit Schreiben vom 04.08.2022 dazu aufgefordert, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett-Eich“ zu einem ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
In diesem Schreiben wurde auf die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung bzw. der Ersatzvornahme durch das LRA hingewiesen. 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde die Aufhebung des alten Beschlusses sowie eine geänderte Beschlussfassung zur Abstufung zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg mehrheitlich abgelehnt. Die Entscheidung des Gemeinderates wurde dem LRA fristgemäß mitgeteilt.

Am 30.11.2022 führte das LRA erneut einen Ortstermin durch und überprüfte die Verkehrsbedeutung und den Ausbauzustand auf der gesamten Länger der Straße. Dabei wurde festgestellt, dass die Straße überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feldgrundstücke dient und größtenteils lediglich Spurrinnen ersichtlich sind. Lediglich auf einem Teilstück von ca. 60 m im Bereich der Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Rott-Zoßöd-Ramerberg (Fl. Nr. 397) bis einschließlich des Bereichs der Einmündung der Zufahrt auf der Fl. Nr. 342 (südlich der Fl. Nr. 342/1) ist eine Teerdecke vorhanden. 

Mit Schreiben vom 08.12.2022 wurde die Gemeinde Ramerberg erneut aufgefordert, den alten Beschluss aus 2017 aufzuheben und den Straßenzug zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
Sollte der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, wird das Landratsamt Rosenheim die Aufhebung der Beschlüsse sowie die Beschlussfassung zur Umstufung anstelle der Gemeinde vornehmen (Ersatzvornahme). 

Seitens der Verwaltung wird daher die Aufhebung des Beschlusses vom 11.04.2017 sowie die Abstufung des Weges dringend empfohlen, um die Ersatzvornahme und die Erhebung von Verwaltungskosten zu vermeiden

Beschluss

Die unter TOP 5g der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 sowie TOP 5.2 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 gefassten Gemeinderatsbeschlüsse zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Branstett-Eich werden aufgehoben. 
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 60 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung zur Gemeindeverbindungsstraße Rott-Zoßöd-Ramerberg, der Endpunkt ist nach der Einmündung der Zufahrt auf der Fl. Nr. 342 (südlich der Fl. Nr. 342/1, Gem. Ramerberg). 
Zudem wird beschlossen, den übrigen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 482 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist nach der Einmündung der Zufahrt auf der Fl. Nr. 342, der Gemarkung Ramerberg, der Endpunkt liegt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 15 „Hinterleitenerstraße“ (Fl. Nr. 308/1). Straßenbaulastträger bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, bei einem ausgebauten Weg die Gemeinde Ramerberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Schuster hat sich aufgrund persönlicher Beteiligung der Abstimmung enthalten.

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5.4. Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Das Landratsamt Rosenheim hat die Gemeinde Ramerberg mit Schreiben vom 04.08.2022 dazu aufgefordert, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ (Alte-Stadt-Weg) zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
In diesem Schreiben wurde auf die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung bzw. der Ersatzvornahme durch das LRA hingewiesen. 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde die Aufhebung des alten Beschlusses sowie eine geänderte Beschlussfassung zur Abstufung zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg mehrheitlich abgelehnt. Die Entscheidung des Gemeinderates wurde dem LRA fristgemäß mitgeteilt.

Am 30.11.2022 führte das LRA einen Ortstermin durch und überprüfte die Verkehrsbedeutung und den Ausbauzustand auf der gesamten Länge der Straße. Dabei wurde festgestellt, dass diese von der Abzweigung B 15 bis nach der Einmündung der Zufahrt zum Anwesen Alte-Stadt-Weg 6 überwiegend der Verbindung des Gemeindeteils mit anderen Verkehrswegen und im Anschluss überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feldgrundstücke dienst. 
Es handelt sich hierbei um eine Kiesstraße. Aus Sicht des Landratsamtes kann dieser Wegeteil, da er überwiegend als Verbindung des Gemeindeteils dient, als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet bleiben. Es ist lediglich der Weg ab der Einmündung Alte-Stadt-Weg 6 bis zur Einmündung in die derzeitige GV-Straße „B15-Mittelsendling“ ist als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg umzustufen. 

Mit Schreiben vom 08.12.2022 wurde die Gemeinde Ramerberg erneut aufgefordert, den alten Beschluss aus 2017 aufzuheben und ein Teilstück des Straßenzuges zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
Sollte der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, wird das Landratsamt Rosenheim die Aufhebung der Beschlüsse sowie die Beschlussfassung zur Umstufung anstelle der Gemeinde vornehmen (Ersatzvornahme). 

Seitens der Verwaltung wird daher die Aufhebung des Beschlusses vom 11.04.2017 sowie die Abstufung des Weges dringend empfohlen, um die Ersatzvornahme und die Erhebung von Verwaltungskosten zu vermeiden

Beschluss

Die unter TOP 5d der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 sowie TOP 5.1 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 gefassten Gemeinderatsbeschlüsse zur Änderung der Straßenklasse der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße werden aufgehoben. 
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ mit einer Länge von rund 410 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist nach der Einmündung der Zufahrt zum Anwesen Alte-Stadt-Weg 6 (Fl. Nr. 1112/2, Gem. Ramerberg), der Endpunkt liegt an der derzeitigen Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „B 15 - Mittelsendling“ (Fl. Nr. 1046, Gem. Ramerberg). Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Grundstückseigentümer.         
                
Der erste Teil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altestadtstraße“ behält seine Straßenklasse. Der Straßenzug verkürzt sich damit auf 110 Meter. Eine entsprechende Berichtigung des Karteiblattes ist durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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6. Freiwillige Leistungen, Antrag auf Büchereizuschuss durch die Katholische Kirchenstiftung Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.02.2023 beantragt die kath. Kirchenstiftung Ramerberg einen gemeindlichen Zuschuss für die Pfarrbücherei Ramerberg. In den vorangegangenen Jahren wurde hierfür ein Betrag i.H.v. 750,- € gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg gewährt der Katholischen Kirchenstiftung Ramerberg einen Zuschuss für die Pfarrbücherei Ramerberg i.H.v. 750 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Annahme einer Spende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 20.02.2023 ist eine Spende des Herrn Peter Ott in Höhe von 1.496,08 € zur Beschaffung eines Defibrillators im Gemeindehaus eingegangen.

Entsprechend der Dienstanweisung über die Entgegennahme von Spenden entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 1.496,08 € zu. Die Spende ist für die Anschaffung eines Defibrillators im Gemeindehaus zu verwenden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Tiefbauarbeiten Freigabe zur Ausschreibung des Rahmenvertrages Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Rahmenvertrag für die Hausanschlüsse und Reparaturarbeiten am Trinkwassernetz wurde vorzeitig von der Tiefbaufirma gekündigt. Als Grund für die Kündigung wurde die Aufgabe des Geschäftszweiges angegeben.

Nun muss der Rahmenvertrag erneut im Rahmen einer beschränkten Vergabe ausgeschrieben werden.

Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren und kann max. zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Der Rahmenvertrag wird auf ein Gesamtauftragsvolumen von 60.000 Euro über die gesamte Laufzeit beschränkt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine Auswirkungen

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg gibt die Ausschreibung des Rahmenvertrages Tiefbauarbeiten frei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 9

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
    • Mit der Bahn hat ein erneuter Termin bzgl. des Dammrutsches stattgefunden. Derzeit gibt es noch Probleme mit der Entwässerung. Der Aufbau des Bahndamms soll aber zeitnah starten, der Abschluss der Arbeiten ist für Ende Mai 2023 vorgesehen.
    • Im Buchenweg und in Steingassen ist es zu Rohrbrüchen gekommen.
    • Mit der Gemeinde Pfaffing hat ein Gesprächstermin über einen etwaigen Notverbund stattgefunden. Hierzu werden weitere Gespräche folgen.
    • Die Arbeiten an den Außenanlagen des Gemeindehauses haben letzte Woche begonnen.
    • Es gab ein Treffen mit dem SV Ramerberg, in welchem der SV Ramerberg den Standort Ramerberg für den Sportplatz favorisiert hat.
    • Es ist eine Einladung zum Holzpokalschießen der SG Zellerreith eingegangen, hier sollte nach Möglichkeit eine gemeinsame Mannschaft des Gemeinderats angemeldet werden.
    • Die Mutter-Kind-Gruppe, die bisher im Pfarrheim untergebracht war, musste aufgrund eines Wasserschadens ausziehen und hat angefragt, ob sie nun vormittags für 2 Stunden jeden Donnerstag den Saal des Gemeindehauses nutzen können. Der Bürgermeister hat dieser Nutzung zugestimmt.  
    • Die restlichen Asphaltierungsarbeiten im Bereich des Radwegs Anger-Steingassen hätten eigentlich vor Kurzem begonnen, diese werden nun jedoch bis zum Abschluss der Arbeiten am Bahndamm verschoben.
    • Die Totleitungen wurden abgefahren. 

Anfragen:

  • Gemeinderatsmitglied Steinmüller erkundigt sich, ob es evtl. eine Möglichkeit gäbe, die Waldfläche oberhalb des Wertstoffhofs im Zuge der Arbeiten am Bahndamm zu entfernen.
  • Gemeinderatsmitglied Ullmann erkundigt sich nach der aktuellen Belegung in der Kinderkrippe. Gemeinderatsmitglied Tischer informiert, dass ab April 10 Kinder die Krippe besuchen werden und es ab Juni 11 Kinder sein werden. Ab September ist die Krippe dann voll belegt.     

Datenstand vom 16.06.2023 11:51 Uhr