Datum: 11.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 14.03.2023
2 Bauleitplanung; BebPlan Nr. 5 "Eich-West", 2. Änderung für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 272/23 u. 272/36 der Gemarkung Ramerberg; Satzungsbeschluss
3 Bauleitplanung; Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplan für den Ortsteil Steingassen Voranfrage bei den Fachbehörden zur allgemeinen fachlichen Beurteilung zur Antragstellung Mitteilung der eingegangenen Stellungnahmen
4 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 nach Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung
5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
6 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 14.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; BebPlan Nr. 5 "Eich-West", 2. Änderung für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 272/23 u. 272/36 der Gemarkung Ramerberg; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ramerberg hat in der Sitzung vom 13.12.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich West“ in der Fassung vom 13.12.2022 gebilligt und die Auslegung beschlossen. Aufgrund einer Stellungnahme wurde die Bebauungsplanänderung ergänzt bzw. geändert. Die Satzungsänderung in der Fassung vom 14.02.2023 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 14.02.2023 gebilligt und eine erneute Auslegung beschlossen.

Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 14.02.2023 wurde im Zeitraum vom 28.02.2023 bis 31.03.2023 gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG) erneut öffentlich ausgelegt. 

Im gleichen Zeitraum wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. 

Behördenbeteiligung § 4 Abs. 2 BauBG
Die beteiligten Behörden haben keine Einwände zur Fassung vom 14.02.2023 erhoben. 

Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

Somit ist keine Beschlussfassung zu der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich. Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Eich-West“ in der Fassung vom 14.02.2023 kann gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die vom Architekturbüro Hans Hertreiter, Amerang ausgearbeiteten 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 „Eich-West“ mit Begründung in der Fassung vom 14.02.2023 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung; Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplan für den Ortsteil Steingassen Voranfrage bei den Fachbehörden zur allgemeinen fachlichen Beurteilung zur Antragstellung Mitteilung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 24.01.2023 wurde dem Gemeinderat der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsteil Steingassen zur Kenntnis gegeben. 

Der Gemeinderat hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zunächst sollte jedoch mit einer Voranfrage bei den wichtigsten Fachbehörden abgestimmt werden, ob die Voraussetzungen für eine Bebauungsplanaufstellung grundsätzlich gegeben sind.

Die Fachbehörden haben folgende Stellungnahmen abgegeben: 

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, E-Mail vom 24.02.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Überschwemmungsgebiet verboten.
Abweichend von diesem Verbot kann die Bauleitplanung ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Anforderungen nach § 78 Abs. 2 WHG kumulativ erfüllt werden. Regelmäßig scheitert dies jedoch bereits an Nr. 1: es müsste keine andere Fläche im Gemeindegebiet für die Siedlungsentwicklung mehr vorhanden sein. Dies ist hier nicht der Fall, da im Gemeindegebiet weitere Flächen vorhanden sind.
Da mit dem Bebauungsplan auch für die bereits bebauten Grundstücke Baurecht geschaffen wird (z.B. künftige Erweiterungen, weitere Gebäude, Ersatzneubau), macht es Sinn, die Grundstücke, die Teil des Überschwemmungsgebietes sind, aus der weiteren Planung herauszunehmen. Diese Grundstücke sind ohnehin bereits bebaut. 

Anmerkung der Verwaltung hierzu:
Der bebaute Siedlungsbereich des Ortsteils Steingassen liegt in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Dieser Ortsteil kann nach den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim nicht mit einem Bebauungsplan überplant werden. Dies war von vornherein auch nicht vorgesehen, weil die gesetzlichen Bestimmungen für Überschwemmungsgebiete der Verwaltung bekannt waren. Die Flächen für die Bebauungsplanausweisung (südwestliche Erweiterung des Ortsteils) liegen nicht im Überschwemmungsgebiet, somit wäre hier eine Bebauungsplanaufstellung denkbar.


Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 06.03.2023
Das Schreiben wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
In ihrer Stellungnahme zur vorgesehenen Bebauungsplanaufstellung kommt die Regierung von Oberbayern zur folgenden Bewertung:

Errichtung eines Wohngebäudes auf Grundstück Fl.Nr. 563/1
Die schon viele Jahre konkret geplante Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 563/1 würde sich dem baulichen Bestand von Steingassen unterordnen und zu keiner unverhältnismäßigen Erweiterung des Weilers führen. Oben genannte Erfordernisse der Raumordnung würden dieser konkreten Planung nicht entgegenstehen. 

Anmerkung der Verwaltung hierzu:
Die Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück wurde vom Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung nicht für genehmigungsfähig erachtet, weil das Grundstück im sog. „Außenbereich“ liegt und die Voraussetzung die eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB ausnahmsweise möglich macht, nicht vorliegen. Der Wohnhausbau kann nur über die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglicht werden.

Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsteil Steingassen
Anders verhält es sich dagegen bei der geplanten Erweiterung von Steingassen um insg. ca. 4,6 ha. Der bauliche Bestand von Steingassen verfügt nicht über ein ausreichendes bauliches Gewicht, um als geeignete Siedlungseinheit im Sinne des LEP-Ziels 3.3 für die geplante umfangreiche bauliche Erweiterung mit einer Größe von ca. 4,6 ha gewertet zu werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das vorgeschlagene Gebiet würde damit dem Anbindungsziel des LEP widersprechen. 
Zudem stünde eine Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in Steingassen nicht in Einklang mit LEP-Ziel 3.2, da laut unseren Informationen die Gemeinde Ramerberg in den Ortsteilen Zellerreit, Eich und Sendling über im Flächennutzungsplan dargestellte, noch unbebaute Wohn- und Mischgebietsflächen im Umfang von ca. 5 ha verfügt (ca. 1,3 ha Zellerreit, ca. 0,6 ha Eich, ca. 3 ha Sendling). Diese wären vor der Inanspruchnahme von bisher nicht für Siedlungszwecke genutzten Freiflächen vorrangig zu erschließen und zu nutzen. 

Auf Grund der im Vergleich zu anderen Ortsteilen geringen Größe des Weilers Steingassen steht die Planung auch den Regionalplanzielen B II 3.2, B II 3.3 und B II 3.4 entgegen, denn eine Konzentration der Bevölkerung auf die Hauptorte und nicht auf kleine Weiler ermöglicht eine wirtschaftliche Auslastung der Infrastruktur, eine günstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten und eine Teilhabe der Bevölkerung an den dortigen Ereignissen. Versorgungseinrichtungen sind auf kurzen Wegen zu erreichen. Eine auf die Außenentwicklung orientierte Siedlungsentwicklung führt hingegen zu erhöhten Kosten und Unterauslastung bestehender Infrastrukturen und würde Teilen der Bevölkerung zum Einkaufen, Arbeiten etc. zusätzlich erhebliche Wege aufbürden. Für eine weitere wohnbauliche Entwicklung im Gemeindegebiet empfehlen wir der Gemeinde diese wie geplant im Hauptort Ramerberg zu verwirklichen. 

In Ihrem Schreiben vom 21.02.2023 werfen Sie noch explizit die Frage auf, ob für eine weitere Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet (hier konkret die von Ihnen angesprochene geplante Ausweisung eines Wohngebiets am Hauptort Ramerberg) ein Flächenbedarfsnachweis vorzulegen sei. Für den geplanten Umfang von ca. 20 Wohneinheiten hat dies im Sinne des Flächensparens und einer dem demographischen Wandel angepassten Planung zu erfolgen. 

Ergebnis 
Die geplante Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 563/1, Gmkg. Ramerberg kann noch als Abrundung des Weilers Steingassen gesehen werden und steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. 

Eine bauliche Erweiterung des Weilers über dieses Grundstück hinaus widerspricht dem Anbindungsziel gem. LEP 3.3 und läuft den Festlegungen gem. LEP 3.2 Z und RP 18 B II 3.2 Z, B II 3.3 und B II 3.4 entgegen. Wir empfehlen der Gemeinde für eine weitere Wohnbauentwicklung vorrangig die noch unbebauten, im Flächennutzungsplan dargestellten Wohn- und Mischgebietsflächen in den o.g. Ortsteilen heranzuziehen.


Stellungnahme Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, E-Mail vom 07.03.2023
(…)
die gestrige Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, bestätigt die von uns ortsplanerisch und rechtlich grundsätzlich bereits kritisch gesehene großflächige Entwicklung von Steingassen.  

Ortsplanerisch schwierig bleibt auch eine kleine Entwicklung nach Süden/Südosten im Bereich der Flnrn. 558, 563, 563/1, deren Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung auch erst noch geklärt oder durchgesetzt werden müsste.

Da ein Bebauungsplan Auswirkungen auf die Kreisstraßenanbindung/Verkehrssicherheit, Immissionsschutz (Gewerbe-Wohnen sowie Verkehrslärm), Ortsrandgestaltung hat, müssen zur Vermeidung von Konflikten auch planerische Lösungen entwickelt und aufgezeigt werden.

Ob und wie diese Lösungen ggfs. aussehen und gestaltet sein können, müsste sorgfältig geprüft und festgesetzt werden.


Stellungnahme Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutzabteilung, E-Mail vom 06.03.2023
Durch die Verkehrsgeräusche der RO 43 sind Beurteilungspegel an den nächstgelegenen Immissionsorten von tags > 60 dB(A) und nachts > 50 dB(A) zu erwarten; dies entspricht dem Lärmpegelbereich III der DIN 4109 (Tabelle 7, Januar 2018 bzw. Juli 2016).
Durch die Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplans entstehen neue Immissionsorte mit hohem Schutzanspruch (MD oder WA) gegenüber Geräuscheinwirkungen, ausgehend von diesen Verkehrswegen.

Innerhalb des dargestellten möglichen Geltungsbereichs befindet sich im nordöstlichen Bereich eine Kfz-Werkstatt (Flurnummer 563).

Erforderliche Maßnahmen:
Verkehrslärm
Durch eine schalltechnische Untersuchung ist nachzuweisen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, entsprechend der Schutzwürdigkeit (MD oder WA), an den maßgeblichen Immissionsorten im Planungsgebiet, gegenüber den o.g. Verkehrswegen und der Kfz-Werkstatt eingehalten werden.
Eventuell erforderliche Schallschutzmaßnahmen sind im Zuge der Gutachtenerstellung auszuarbeiten.

landwirtschaftliche Immissionen
Umliegend des dargestellten möglichen Geltungsbereichs befinden sich mehrere landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung (Rinder oder Pferde):
Nach der Abstandsregelung des Arbeitskreises für „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ betragen die erforderlichen Mindestabstände zu Wohngebäuden im Dorfgebiet, ausgehend von 
offenen Außenwänden / Lüftungsöffnungen:

Anmerkung der Verwaltung hierzu:
Hier hat die Immissionsschutzabteilung die einzelnen Abstände der landwirtschaftlichen Betriebe zu dem vorgesehenen bzw. beabsichtigten Geltungsbereich angegeben. Auf die Angaben der Abstände wird verzichtet. Bei einigen Tierhaltungsbetrieben wird der erforderliche Mindestabstand zum Geltungsbereich nicht eingehalten. 


Stellungnahme Landratsamt Rosenheim, Tiefbauabteilung, E-Mail vom 29.03.2023
Zur Anfrage in welchen Bereichen eine Anbindung der beabsichtigten Wohnbebauung an die RO 34 möglich ist wurde mitgeteilt, dass

- zur nordöstlichen Anbindung erst nach Vorlage einer konkreten Planung eine Aussage erteilt werden kann und
- ebenso trifft dies auch auf eine Anbindung des südwestlichen Bereichs der RO 34 zu. Als primäre Lösung sind die vorhandenen Zufahrten zu nutzen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die bei der Anfrage beteiligten Behörden der Aufstellung eines Bebauungsplans „Steingassen“ sehr kritisch gegenüberstehen.

Die Regierung von Oberbayern hat sich gegen eine Aufstellung eines Bebauungsplans „Steingassen“ ausgesprochen, weil eine Baugebietsausweisung in diesem Ortsteil bzw. Weiler den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern sowie den Zielen des Regionalplans Südostoberbayern widerspricht. Die Regierung von Oberbayern empfiehlt für eine weitere Wohnbauentwicklung vorrangig die noch unbebauten, im Flächennutzungsplan dargestellten Wohn- und Mischgebietsflächen heranzuziehen.

Das Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung sieht eine Bebauungsplanaufstellung aus ortsplanerischer und rechtlicher Sicht kritisch. 

Das Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz hat darauf hingewiesen, dass die von der RO 34 ausgehenden Verkehrsgeräusche die Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschreiten. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass an den maßgeblichen Immissionsorten im Plangebiet, gegenüber der RO 34 und der Kfz-Werkstatt die Orientierungswerte eingehalten werden. Eventuell erforderliche Schallschutzmaßnahmen sind im Zuge der Gutachtenerstellung auszuarbeiten. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass nicht zu allen Tierhaltungsbetrieben die erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden. 


Antrag auf Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 845 der Gemarkung Ramerberg in die Bebauungsplanaufstellung

Zwischenzeitlich ist mit Schreiben vom 01.03.2023 ein Antrag der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 563 der Gemarkung Ramerberg bei der Gemeinde eingegangen, mit dem die Aufnahme dieses Grundstücks in die Baugebietsausweisung beantragt wurde. Das Grundstück liegt nördlich der Kreisstraße RO 43 und östlich des Grundstücks Fl.Nr. 563 der Gemarkung Ramerberg. Das Grundstück ist durch einen Entwässerungsgraben von den o.g. nordwestlich gelegenen Grundstücken getrennt. Die Einbeziehung des gesamten Grundstücks in den Bebauungsplan ist aus ortsgestalterischen Gründen sehr bedenklich. 


Weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat soll entscheiden, ob aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden die einer Bebauungsplanaufstellung nicht positiv gegenüberstehen, noch mit den betroffenen Grundstückseigentümer Verbindung aufnehmen werden soll, ob diese eine Bebauungsplanaufstellung befürworten. Bei der schriftlichen Anfrage sollte den Grundstückseigentümer auch mitgeteilt werden, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde bzw. unter welchen Forderungen die Gemeinde Ramerberg bereit ist, das Aufstellungsverfahren zu eröffnen. 

Ebenso hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob das Grundstücks Fl.Nr. 845 der Gemarkung Ramerberg oder eine Teilfläche davon in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden soll. 


Bei einer Bebauungsplanaufstellung sind alle anfallenden Kosten von der Gemeinde Ramerberg zu tragen. 

Mit folgenden Kosten ist zu rechnen:

- Honorarkosten für die Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan,

- Kosten für die Erstellung eines Umweltberichts

- Kosten für eine schalltechnische Untersuchung für die Immissionsauswirkungen der Kreisstraße RO 43 auf die neue Wohnbebauung sowie des Kfz-Betriebes bei Steingassen 6 zur vorgesehenen Wohnbebauung südöstlich des Betriebes

Über die Höhe der Gesamtkosten können keine Aussagen getroffen werden. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Alle anfallenden Kosten die im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bauleitpläne stehen, sind von der Gemeinde Ramerberg zu tragen. 

Beschluss

Der unter TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 24.01.23 gefasste Grundsatzbeschluss bzgl. der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Steingassen wird aufgehoben. Ein Bauleitplanverfahren soll unter Berücksichtigung der negativen Stellungnahmen der beteiligten Behörden nicht durchgeführt werden.






 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 nach Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Reithmeier ist bei diesem TOP persönlich beteiligt und nimmt daher an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Zweiter Bürgermeister Steinmüller übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.

Nach Absprache mit der Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Petra Hölzle, gibt Magnus Steinmüller als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses den Bericht vom 16.02.2023  über die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 bekannt.

Beschluss

  1. Die Jahresrechnung 2021 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt



Abstimmungsergebnis: 
9 gegen 0 Stimmen


  1. Entlastungsbeschluss:

Zur Jahresrechnung 2021 wird mit dem oben festgestellten Ergebnis die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 
9 gegen 0 Stimmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.03.2023 hat das Landratsamt Rosenheim im Wege der Ersatzvornahme die Gemeinderatsbeschlüsse vom 11.04.2017 und vom 08.11.2022 aufgehoben. 
Im Wege der Ersatzvornahme hat das Landratsamt Rosenheim beschlossen, dass ein Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße „B 15-Mittelsendling“ auf einer Länge von rund 55 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft wird und der restliche Teil der Straße, rund 862 Meter, zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft wird.  
Die Gemeinde Ramerberg ist an die im Wege der Ersatzvornahme gefassten Beschlüsse gebunden und verpflichtet, diese verwaltungsmäßig umzusetzen. Damit ist die Gemeinde im Ergebnis verpflichtet, das erforderliche Umstufungsverfahren nach Art. 7 BayStrWG durchzuführen. 

Gegen den Bescheid vom 29.03.2023 kann innerhalb eines Monates nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht erhoben werden. 

Seitens der Verwaltung wird jedoch empfohlen, dass gegen diesen Bescheid keine Rechtsmittel eingelegt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, dass gegen den Bescheid vom 29.03.2023 keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den gefassten Beschluss des Landratsamtes zu vollziehen und das Umstufungsverfahren nach Art. 7 BayStrWG durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023:

  • Seitens des Mediators wurde der Ablauf des Mediationsverfahren sowie die Höhe der Gesamtkosten des Mediationsverfahrens begründet. Zudem stand der Mediator für Rückfragen zur Verfügung.
  • Bürgermeister Reithmeier informierte die Gemeinderatsmitglieder über den Stand der Grundstücksverhandlungen bzgl. eines etwaigen Standorts für den Sportplatz.
  • Den Neufassungen der Wertstoffhofvereinbarung sowie der Vereinbarung über den Vollzug der Abfallsatzungen des Landkreises Rosenheim wurde zugestimmt.
  • Bei einem Grundstück wurde der Löschung einer Auflassungsvormerkung zugestimmt.
  • Eine Rechnung für eine Teilungsmessung im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft wurde genehmigt.

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023:

  • Die Messungsanerkennung und Auflassung zu einem Grundstücksgeschäft wurde genehmigt.
  • Der Beauftragung der Arbeiten für einen Hausanschluss (Wasser) wurde zugestimmt.
  • Der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften wurde grundsätzlich zugestimmt.
  • Einer etwaigen Beauftragung eines Rechtsanwalts bezgl. datenschutzrechtlicher Streitigkeiten wurde grundsätzlich zugestimmt.

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 11.04.2023 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
  • Die Einweihung der Kinderkrippe findet am 06.05.23 statt.
  • Der Haushalt für das Jahr 2023 wurde seitens des LRA genehmigt, allerdings verbunden mit der deutlichen Aufforderung, alle Ausgaben sehr kritisch zu hinterfragen.
  • Etwaige Vorschläge für den Sozialpreis sollen bitte gemeldet werden.
  • Im Wiesenweg waren bei mehreren Häusern die Abwasserleitungen verstopft.
  • Es fand ein Treffen mit allen Vereinen bzgl. Maibaumaufstellen statt. Ein Maibaum soll erst wieder im Jahr 2025 aufgestellt werden.
  • Am 17.04.23 findet eine Bauausschusssitzung statt.
  • Der Bauausschuss hat gemeinsam mit dem Betreiber die Lehmgrube besichtigt.
  • Der regelmäßige Jourfix zur Kläranlage mit der Firma Südwasser hat stattgefunden, das dazugehörige Protokoll wird noch nachgereicht.
  • Es gab erneut einen Gesprächstermin mit der Bahn, in welchem gemeindeseits auch auf die Probleme mit verschmutzten Straßen aufgrund des Baustellenverkehrs der Bahn hingewiesen wurde. Die Bahn rechnet mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme Ende Mai 2023.
  • Bei der Erstellung eines Hausanschlusses für die Wasserversorgung wurde festgestellt, dass die Wasserleitung offen im Graben lag und somit nicht frostsicher war. Die Wasserleitung wurde im Zuge der Bauarbeiten dann tiefer gelegt.
  • Die noch vorhandenen Totleitungen sollen im Zeitraum April/Mai 2023 beseitigt werden.

Anfragen:

  • Gemeinderatsmitglied Rupert Riedl erkundigt sich bzgl. eines Fahrrads, welches ans Ortsschild angekettet wurde. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass aktuell mehrere illegal abgestellte Fahrräder zu verzeichnen sind. Diese werden dann von der Polizei in Verwahrung genommen.
  • Gemeinderatsmitglied Riedl erkundigt sich zudem nach dem Sachstand bzgl. des Breitbandausbaus in der Gemeinde Ramerberg. Herr Brockhoff informiert, dass es bereits seit mehreren Monaten eigentlich keinen Kontakt mehr zur UGG gibt und verwaltungsseits davon ausgegangen wird, dass ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die UGG nicht mehr durchgeführt wird. Allerdings wird verwaltungsseits demnächst ein Zuschussantrag für eine Markterkundung im Gemeindegebiet Ramerberg gestellt, um die Bereitschaft verschiedener Anbieter zur Durchführung eines etwaigen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus sowie eine Liste mit ggf. förderfähigen Adressen für einen geförderten Glasfaserausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie zu erhalten. Nach Abschluss dieser Markterkundung müsste dann im Gemeinderat erneut über das Thema Breitbandausbau beraten werden.
  • Gemeinderatsmitglied Stawiarski bittet darum, den Gemeinderatsmitgliedern das Genehmigungsschreiben des LRA Rosenheim zum Haushalt 2023 zukommen zu lassen. 
   

Datenstand vom 23.05.2023 15:23 Uhr