Datum: 16.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 11.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung;
Anfrage auf Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 153/4 der Gemarkung Ramerberg im Ortsteil Reitberg, Wiesenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22.01.2023 wurde eine Anfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 153/4 der Gemarkung Ramerberg gestellt. Das Grundstück soll geteilt und jeweils mit einem Einfamilienhaus von Familienangehörigen der Grundstücksbesitzerin bebaut werden.
Das Grundstück liegt nördlich der bestehenden Bebauung auf der Westseite des Wiesenweges. Für den Ortsteil Reitberg wurde im Jahr 1997 eine Ortsabrundungssatzung erlassen. Das Grundstück liegt nicht mehr im Geltungsbereich der Satzung und ist dem baurechtlichen Außenbereich zuzuordnen.
Für den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, bei dem lediglich das zu bebauende Grundstück in den Geltungsbereich mit aufgenommen wird, sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben.
Damit für das o.g. Grundstück eine Bebauung ermöglicht wird, müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Geltungsbereich ist das o.g. Grundstück und das nördlich davon gelegene Grundstück Fl.Nr. 153, bzw. eine Teilfläche davon, aufzunehmen.
Der Gemeinderat soll entscheiden, ob die Bereitschaft besteht, einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden Außenbereichsflächen zu bebaubaren Flächen entwickelt.
Aus ortsplanerischer Sicht ist die spornartige Fortführung der Bebauung als bedenklich einzustufen. Auch im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zur Attel wäre eine Baulandausweisung in diesem Bereich kritisch zu sehen.
Erschließung
Bei einer neuen Baugebietsausweisung müsste der vorhandene Schmutzwasserkanal (Freispiegelkanal) verlängert und von DN 150 auf DN 200 erweitert werden.
Ob für ein neues Baugebiet eine ausreichende Wasserversorgung besteht, muss zum gegebenen Zeitpunkt noch ermittelt werden.
Die nördlich des Ortsteils Reitberg liegenden Grundstücke sind über einen Feldweg erschlossen. Bei einer Bebauungsplanaufstellung ist eine ausreichend ausgebaute Erschließungsstraße herzustellen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bauleitpläne stehen, sind von der Gemeinde Ramerberg zu tragen. Eine Kostenbeteiligung durch die Grundstückseigentümer wäre durch eine städtebauliche Vereinbarung möglich.
Die erforderlichen Erschließungsanlagen (Straßenbau, Ver- und Entsorgungsleitungen) sind zunächst von der Gemeinde vorzufinanzieren. Eine teilweise Kostenerstattungsverpflichtung durch die Grundstückseigentümer ist gegeben.
Beschluss
Aus ortsplanerischer Sicht wird eine Erweiterung der Bebauung nördlich des bebauten Bereichs des Ortsteils Reitberg nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Genehmigung einer Rechnung zum Umbau einer Wasserleitung und überplanmäßiger Ausgaben am Anwesen Attelfeldstraße 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Auf Antrag des Bauherrn der Attelfeldstraße 15 wurde die Erstellung eines Hausanschlusses beantragt.
Mit Beschluss vom 14.03.2023 wurde dem Angebot für die Erstellung des Hausanschlusses i. H. v. 9.877,00 € brutto genehmigt und beauftragt.
Während den Bauarbeiten musste festgestellt werden, dass die Wasserleitung zur Schieberverteilung für das Anwesen Attelfeldstraße 15 offen im angrenzenden Bach liegt.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Verhinderung dieser konkreten Gefahr (Brechen der Wasserleitung) wurde die Wasserleitung im Zuge der Verlegung des Hausanschlusses wieder tief genug unter den Bach verlegt.
Hierbei entstanden Kosten von ca. 9.450,00 €.
Eine entsprechende Verrechnung mit dem Grundstückseigentümer der Attelfeldstraße 15 erfolgt noch, hier werden in etwa 1.000,00 – 2.000,00 €in Rechnung gestellt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 2.377,00 €
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg genehmigt die Bezahlung der Rechnung über 19.316,97 € und in Zuge dessen auch die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 2.377,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; Erstattung an die Freiwillige Feuerwehr Ramerberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Ramerberg stellt mit Schreiben vom 18.12.2022 und 26.04.2023, beide eingegangen am 27.04.2023 Antrag auf Erstattung des Getränkeverbrauches für die Jahre 2021 und 2022.
Verbrauch für das Jahr 2021: 1.231,33 €
Verbrauch für das Jahr 2022: 1.925,02 €
Gesamt 3.156,35 €
Es besteht eine Absprache zwischen der Feuerwehr und der Gemeinde, dass seitens der Gemeinde 50% der angefallenen Getränkekosten übernommen werden. Somit wäre von der Gemeinde eine Erstattung i.H.v. 1.578,18 € zu leisten.
Im Haushalt 2023 sind 500,00 € eingestellt. Es entstehen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.078,18 €.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.078,18 €.
Beschluss
Die Ausgaben für den Getränkeverbrauch der Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 3.156,35 € werden der Freiwilligen Feuerwehr Ramerberg zu 50% erstattet. Somit sind 1.578,18 € an die Feuerwehr zu erstatten. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.078,18 € werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2023:
- Der Gemeinderat hat über die (Nicht-)Abhilfe der gegen die Verbesserungsbeitragsbescheide eingegangenen Widersprüche beschlossen.
- Die Anschaffung einer Software zur Ablesung der Wasserzähler wurde abgelehnt.
- Die Vorschlagsliste für die Bestellung von Schöffen wurde beschlossen.
- Der Auftrag zur Herstellung eines Zauns für die Kinderkrippe wurde erteilt.
- Die Zustimmung zur Löschung zweier Auflassungsvormerkungen wurde erteilt.
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6. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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16.05.2023
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ö
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beschließend
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6 | |
Diskussionsverlauf
Bekanntgaben:
- Bürgermeister Reithmeier informiert die Gemeinderatsmitglieder über die bereits ausgelegte Einladung zur Schulhauseinweihung in Rott sowie über den Beginn des Rotter Bierfests.
- Bürgermeister Reithmeier informiert über eine Einladung des Krieger- und Soldatenvereins, die ebenfalls bereits ausgelegt wurde.
- Herr Reithmeier gibt bekannt, dass sich die Wiederaufnahme des Bahnbetriebs erneut verschoben hat, mittlerweile auf Ende Juni.
- Bürgermeister Reithmeier informiert über die Besichtigung der Deponie in Schwarzöd sowie die bereits weit vorgeschrittene Renaturierung.
- Herr Reithmeier informiert über einen Termin mit der Firma Südwasser, in welchem sich der Nachfolger von Herrn Eder vorgestellt hat.
Anfragen:
- Gemeinderatsmitglied Ullmann erkundigt sich nach der persönlichen Meinung des Bürgermeisters bzgl. der Haushaltslage der Gemeinde Ramerberg, da diese seiner Auffassung nach seitens des Bürgermeisters sowohl im Gemeindeblatt als auch in der Presse verharmlost dargestellt wurde. Bürgermeister Reithmeier erwidert, dass die Haushaltslage der Gemeinde Ramerberg wie bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung besprochen sehr angespannt sei, es jedoch im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung hierzu noch weitere Informationen geben werde.
Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich, weshalb der Antrag der Gemeinderatsmitglieder Stawiarski, Fuchs, Ullmann und Baumann, das Schreiben des LRA Rosenheim zum Haushalt in der heutigen Sitzung zu verlesen und anschließend hierüber öffentlich zu diskutieren, nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Bürgermeister Reithmeier erläutert, dass aufgrund der umfangreichen Tagesordnung der Antrag erst in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden kann. Eine etwaige Erweiterung der Tagesordnung ist aufgrund dessen, dass nicht alle Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, leider nicht möglich. Herr Brockhoff ergänzt im Zusammenhang hierzu, dass eine Weitergabe von behördeninternen Schreiben und dergleichen an die Presse unabhängig von der Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informationen nicht in Ordnung ist und auch seitens des Landratsamtes Rosenheim missbilligt wird. Gemeinderatsmitglied Steinmüller regt diesbezüglich an, derartige Informationen künftig nur noch in der Sitzung auszulegen und nicht mehr an die Gemeinderatsmitglieder per Post oder Mail zu versenden.
Datenstand vom 13.06.2023 10:37 Uhr