Datum: 08.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 18.07.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.07.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Feststellung des Nachrückens der Listennachfolgerin bzw. der Ablehnung des Nachrückens der Listennachfolgerin Karin Baumann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Frau Karin Baumann wurde mit Schreiben der Verwaltung vom 19.07.2023 darüber informiert, dass sie aufgrund des Ausscheidens von Frau Hölzle als Listennachfolgerin in den Gemeinderat nachrückt, sofern sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts schriftlich mitteilt. Frau Baumann wurde darauf hingewiesen, dass das Nachrücken in den Gemeinderat als abgelehnt gilt, wenn die schriftliche Erklärung zur Bereitschaft des Nachrückens nicht vor Ablauf der 2-Wochen-Frist bei der Gemeinde eingeht.
Mit Schreiben vom 02.08.2023 (Eingang Verwaltung am 03.08.2023) hat Frau Karin Baumann das Amt angenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg stellt die Annahme des Gemeinderatsmandats durch Frau Karin Baumann als Listennachfolgerin fest. Frau Karin Baumann ist ab sofort Mitglied des Gemeinderates Ramerberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Wertstoffhof Ramerberg;
Anpassung der Gebühren für Bauschutt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Ramerberg hält auf dem Wertstoffhof einen Container zur Entsorgung von Bauschutt vor. Dieser Container wird nicht über den Landkreis Rosenheim abgerechnet sondern wird direkt von der Gemeinde mit dem Entsorgungsunternehmen abgerechnet. Da der Bauschuttcontainer oftmals verunreinigten Bauschutt enthält, entstehen der Gemeinde aufgrund der Bereitstellung des Bauschuttcontainers als zusätzlichen Service für die Gemeindebürger erhebliche Kosten. Die seitens der Gemeinde zu tragenden Kosten beliefen sich für die letzten Jahre auf folgende Beträge:
Jahr
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Kosten Container
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Anzahl Containerleerungen
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2020
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3.183,66 €
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6
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2021
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2.517,13 €
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6
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2022
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2.125,45 €
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4
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Gesamt
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7.826,24 €
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16
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Bei Gesamtkosten von 7.826,24 € auf die 16 angefallenen Leerungen in den letzten 3 Jahren ergibt sich ein Betrag i.H.v. 489,14 € pro Leerung im Durchschnitt. Bei einem Fassungsvermögen von 7m³ resultieren daraus kosten i.H.v. 69,88 €/m³ Bauschutt. Seitens der Gemeinde Ramerberg wird aktuell ein Entgelt i.H.v. 30 €/m³ bzw. 1 € pro 10-Liter-Eimer Bauschutt erhoben.
Um zukünftig eine Kostendeckung bzgl. des Bauschuttcontainers zu erreichen sollte der Preis pro angeliefertem m³-Bauschutt künftig auf mindestens 70 €/m³ festgelegt werden. Der Preis von 1 € pro 10-Liter-Eimer kann dagegen unverändert beibehalten werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, ab 01.10.2023 für die Anlieferung von Bauschutt folgende Entgelte zu erheben:
1 € pro 10-Liter-Eimer
70 € pro m³
Die Verwaltung wird beauftragt, den Wertstoffhofmitarbeiter über die geänderten Entgelte unverzüglich zu informieren. Diese sind vom Wertstoffhofmitarbeiter ab 01.10.2023 entsprechend zu vereinnahmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag auf Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 468 der Gemarkung Ramerberg, Schwarzöd Nr. 5, 83561 Ramerberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Baugrundstück Fl.Nr. 468 der Gemarkung Ramerberg (Schwarzöd Nr. 5) liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Schwarzöd“. Somit ist der Bauantrag nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Carport hat eine Grundfläche von 55,12 m², die Wandhöhe des Carports zur südöstlichen Grundstücksgrenze (Fl.Nr. 467 der Gemarkung Ramerberg) beträgt 2,96 m.
Da die Grundfläche des Carports eine Größe von über 50 m² aufweist, kann dieser nicht verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO errichtet werden. Die Erteilung einer Baugenehmigung wird erforderlich.
4
Die Einhaltung einer Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 467 der Gemarkung Ramerberg ist nicht erforderlich, weil eine mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschritten wird (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BayBO).
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag des Gemeinderatsmitglieds Magnus Steinmüller auf juristischen Beistand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Mit beiliegender Email stellte Gemeinderatsmitglied Steinmüller einen Antrag auf juristischen Beistand für die Gemeinde bzw. deren Vertreter im Zusammenhang mit Presseberichten bzw. der Öffentlichkeitsarbeit. Dieser Antrag wurde von Herrn Steinmüller in der Gemeinderatssitzung präzisiert.
Diskussionsverlauf
Einleitend verlas Gemeinderatsmitglied Steinmüller seinen Antrag und erklärte, dieser sei teilweise falsch verstanden worden. Bzgl. der Rolle von Herrn Stawiarski als Gemeinderatsmitglied einerseits sowie als Geschäftsführer eines regionalen Medienunternehmens andererseits sei es ihm lediglich darum gegangen, eine etwaige persönliche Beteiligung des Herrn Stawiarski bei diesem Tagesordnungspunkt vorab klären zu lassen. Diese Klärung sei auch nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim nun erfolgt. Zudem erklärt Gemeinderatsmitglied Steinmüller die Hintergründe seines Antrags. So sei die Berichterstattung in den örtlichen Medien seiner Meinung nach oftmals nicht zutreffend und dagegen müsse sich die Gemeinde im Bedarfsfall dann auch juristisch wehren können. Im Anschluss entwickelte sich eine intensive Diskussion im Gemeinderat, in deren Verlauf von den Unterstützern des Antrags eine sehr einseitige und oftmals unzutreffende Berichterstattung bemängelt wurde, gegen die man sich eben Notfalls auch juristisch wehren müsste, um in der Öffentlichkeit ein zutreffendes Bild der Lage vermitteln zu können. Die Gegner des Antrags bemängelten im Wesentlichen, dass es hier aus ihrer Sicht darum gehe, gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen und man dafür finanzielle Mittel der Gemeinde verwenden möchte. Nach Abschluss der Diskussionen wird von Herrn Steinmüller ein entsprechender Beschlussvorschlag verlesen, der seitens des Bürgermeisters zur Abstimmung gegeben wird.
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg beschließt die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde bezüglich der Darstellung und Berichterstattung sowie Richtigstellung und Beantwortung von Presseanfragen über die Gemeinde sowie Vertreter der Gemeinde oder Gemeindebedienstete in Presseerzeugnissen und sozialen Medien. Soweit entsprechende Berichterstattung oder Veröffentlichungen insbesondere unwahre oder ehrenrührige Behauptungen enthalten, soll hiergegen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorgegangen werden.
2. Der Erste Bürgermeister wird berechtigt, einen geeigneten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung zu beauftragen und im Bedarfsfall über entsprechende Berichte und Veröffentlichungen zu informieren und die geeigneten Schritte abzustimmen und einzuleiten sowie in geeigneten Fällen über Presseanfragen zu informieren.
3. Die mit der Wahrnehmung dieser Interessen entstehenden Kosten werden zunächst auf 15.000 € begrenzt. Diese Begrenzung ist dem Rechtsanwalt mitzuteilen. Der Rechtsanwalt ist anzuhalten bei absehbarer Erreichung der Wertgrenze den Ersten Bürgermeister hiervon zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Folgende Gemeinderatsmitglieder wünschen eine namentliche Protokolllierung des Abstimmungsverhaltens:
Für den Antrag:
Rupert Riedl
Gegen den Antrag:
Florian Baumann
Max Jaroljmek
Andreas Ullmann
Konrad Fuchs
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6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.07.2023:
- Dem Kaufvertrag zum Wiederkauf eines Baugrundstücks im Baugebiet Eich-West wurde zugestimmt.
- Der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vertretung der Gemeinde Ramerberg in einem Gerichtsverfahren bzgl. der Berechnung von Herstellungsbeiträgen wurde zugestimmt.
- Dem Antrag eines gemeindlichen Beschäftigten auf Höhergruppierung wurde stattgegeben.
- Der Beauftragung zur Erneuerung der Wasserleitungen in der Rotwandstraße und am Heubergbogen wurde zugestimmt.
- Der Beauftragung einer Kamerabefahrung für den Kanal im Bereich Zellerreit-Unterfeld wurde zugestimmt.
- Der Vergabe von Beratungsleistungen für einen etwaigen Glasfaserausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie wurde zugestimmt.
- Der Beschaffung einer Software zur Umstellung der Feuerwehralarmierung wurde zugestimmt.
- Eine Rechnung für die Reparatur eines Schmutzwasserschiebers im Baugebiet Eich wurde genehmigt.
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7. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg)
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Gemeinderat Ramerberg
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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7 | |
Diskussionsverlauf
Bekanntgaben:
- Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:
- In der Gemeinde ist eine Einladung zum Attler Herbstfest eingegangen. Bürgermeister Reithmeier wird für die Gemeinde einen Tisch reservieren lassen.
- Die Verabschiedung von Dekan Vogl findet am 13.08.2023 statt.
- Der nächste Bauausschuss findet am 13.09.2023 statt.
- Gemeinderatsmitglied Zott informiert über ein Gespräch mit Frau Petra Hölzle sowie eine von Frau Hölzle an ihn gesendete Email. Sowohl im Gespräch als auch in der an ihn gesendeten Email bestreitet Frau Hölzle den seitens Herrn Fuchs in der letzten Gemeinderatssitzung geäußerten Vorwurf, ihre Mandatsniederlegung sei aufgrund der Amtsführung des Bürgermeisters oder wegen der UWR erfolgt. Laut Frau Hölzle seien weder der Bürgermeister noch die UWR alleine für ihren Entschluss ausschlaggebend gewesen sondern vielmehr die Summe einzelner Ereignisse in den letzten Jahren.
Anfragen:
Keine
Datenstand vom 08.12.2023 08:20 Uhr