Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 08.08.2023
2 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; Vereidigung von Frau Karin Baumann als neues Gemeinderatmitglied gem. Art. 31 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung (GO)
3 Bildung der Ausschüsse / Bestellung eines neuen Mitglieds sowie Bestimmung eines neuen Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestellung eines neuen Vertreters für Herrn Konrad Fuchs im Bauauschuss
3.1 Rechnungsprüfungsausschuss
3.1.1 Bestellung eines neuen Mitglieds des Rechnungsprüfungsausschusses
3.1.2 Bestimmung eines neuen Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
3.2 Bauausschuss; Bestellung eines Vetreters für Herrn Konrad Fuchs
4 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben Gehweg Eich West
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/2 der Gemarkung Ramerberg, Edlinger Str. 12, Ramerberg
6 Antrag auf Neubau eines Doppelhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 140 und 140/1 der Gemarkung Ramerberg, Edlinger Str. 12, Ramerberg
7 Antrag auf Neubau von Sozialräumen mit Büros auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg, Anger 1c, Ramerberg
8 Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 248 der Gemarkung Ramerberg, Pfaffinger Str. 10, Ramerberg
9 Bauleitplanung; Antrag des SV Ramerberg auf Wiederaufnahme der Bauleitplanung in Zellerreith
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
11 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 08.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.08.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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2. Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; Vereidigung von Frau Karin Baumann als neues Gemeinderatmitglied gem. Art. 31 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 08.08.2023 wurde das Nachrücken von Frau Karin Baumann als Listennachfolgerin von Frau Petra Hölzle vom Gemeinderat bestätigt. Frau Baumann war an der Sitzungsteilnahme aufgrund terminlicher Überschneidungen verhindert, so dass keine Vereidigung stattfinden konnte. Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind neue Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung zu vereidigen. Die Vereidigung erfolgt nun im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2023. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Diskussionsverlauf

Frau Baumann wird, wie in Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung vorgeschrieben, vom 1. Bürgermeister vereidigt und spricht die Eidesformel.   

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3. Bildung der Ausschüsse / Bestellung eines neuen Mitglieds sowie Bestimmung eines neuen Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestellung eines neuen Vertreters für Herrn Konrad Fuchs im Bauauschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö 3
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3.1. Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö 3.1
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3.1.1. Bestellung eines neuen Mitglieds des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 3.1.1

Sachverhalt

Frau Hölzle war bis zu ihrem Ausscheiden Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses. Mit dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat endete auch die Mitgliedschaft von Frau Hölzle im Rechnungsprüfungsausschuss, so dass nunmehr ein neues Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt werden muss. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. b der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aus 3 Mitgliedern. Unverändert sind Herr Steinmüller (UWR) sowie Herr Jaroljmek (NRL/FWR) Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Aufgrund des in § 6 Abs. 1 der GeschO festgelegten Berechnungsverfahrens für die Ausschussbesetzung nach Hare-Niemeyer ergeben sich für die einzelnen Gruppierungen des Ramerberg Gemeinderats folgende Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss (Berechnung s. Anlage):

UWR                                        2 Sitze
NRL/FWR                                1 Sitz
GR Mitglied Stawiarski                0 Sitze

Somit ist für den vakanten Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss die UWR vorschlagsberechtigt.

Diskussionsverlauf

Seitens der UWR wird Herr Bernd Stawiarski als neues Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg stimmt der Berufung von Herrn Bernd Stawiraski als neues Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.2. Bestimmung eines neuen Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 3.1.2

Sachverhalt

Da Frau Hölzle bis zu Ihrem Ausscheiden auch Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses war, ist seitens des Gemeinderats ein neuer Vorsitzender aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird Herr Max Jaroljmek als Vorsitzender der Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschlagen.

Beschluss

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird ab sofort Herr Max Jaroljmek bestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Bauausschuss; Bestellung eines Vetreters für Herrn Konrad Fuchs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Frau Hölzle war als Vertreterin für Herrn Konrad Fuchs im Bauausschuss der Gemeinde Ramerberg. Somit muss nach dem Ausscheiden von Frau Hölzle aus dem Gemeinderat auch ein neuer Vertreter für Herrn Konrad Fuchs im Bauausschuss berufen werden. Das Vorschlagsrecht zur Berufung des Vertreters für Herrn Konrad Fuchs liegt bei NRL/FWR.

Diskussionsverlauf

Die NRL/FWR schlägt Frau Karin Baumann als neue Vertreterin von Herrn Konrad Fuchs im Bauausschuss vor.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg beruft Frau Karin Baumann als neue Vertreterin von Herrn Konrad Fuchs im Bauausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben Gehweg Eich West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Errichtung des Gehweges zwischen Eich West und Eich sind im Haushalt 30.000 Euro vorgesehen. Das wirtschaftlichste Angebot liegt ca. 5.000 Euro über dem Haushaltsansatz.
Daher muss der Haushaltsansatz erhöht werden.
Es wird empfohlen, den Haushaltsansatz auf 35.000 Euro zu erhöhen, um einen Puffer für unvorhergesehene Anpassungen zu haben.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Haushaltsansatz muss um 5.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. ca. 5.000 € für die Errichtung des Gehweges zwischen Eich-West und Eich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/2 der Gemarkung Ramerberg, Edlinger Str. 12, Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück befand sich das sog. „Krameranwesen“, das abgerissen wurde. Auf dem Grundstück sollen ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus (TOP 6) errichtet werden. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich neu vermessen und aufgeteilt.  

Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Das Gebäude hat eine Wandhöhe von 6,15 m und eine Firsthöhe von 9,75 m. Die Gebäudegrundfläche beträgt 10,0 m x 8,00 m. Die Dachneigung beträgt 46°.

Für das Gebäude mit einer Wohnfläche von rund 136 m² sind gemäß der gemeindlicher Stellplatzsatzung 3 Stellplätze erforderlich, die an der Westseite des Doppelhauses nachgewiesen werden. 

Zu dem Bauvorhaben hat ein Eigentümerehepaar eines Nachbargrundstücks eine Stellungnahme mit Schreiben vom 23.08.2023 abgegeben die sich auf die Höhenentwicklung des Gebäudes und der beabsichtigten Niederschlagswasserbeseitigung bezieht. Grundsätzlich hat sich das Eigentümerehepaar nicht gegen die Baumaßnahmen ausgesprochen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. 

Das Ehepaar teilt mit, dass die Grundstücke am Kastanienweg rund 0,75 m tiefer liegen als die Edlinger Straße im Bereich des Baugrundstücks. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Dachneigung von ca. 45° (Firsthöhe 9,75 m) ergibt sich gegenüber der bestehenden Wohnbebauung am Kastanienweg eine Höhenentwicklung, die über die vorhandenen Gebäudehöhen hinausragt. Das Wohnhaus Kastanienweg 5 wurde mit einer Wandhöhe von 6,7 m und einer Firsthöhe von 9,2 m errichtet. 

Nach Auffassung der Verwaltung ist mit dem beabsichtigten Bauvorhaben, trotz einer größeren Höhenentwicklung beim First, gegenüber der Umgebungsbebauung das erforderliche Einfügungsgebot gewahrt. Mit dem beantragten Bauvorhaben wird dem Gebot der Innenraumverdichtung Rechnung zu tragen.

Das Ehepaar hat auch Bedenken zur beabsichtigten Niederschlagsbeseitigung durch Versickerung erhoben.

Insbesondere bei einem Attelhochwasser hat, auf Befürchtung des Ehepaares, die Regenwasserversickerung nachhaltige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse bei den anliegenden Grundstücken. Es schlägt deshalb vor, das Regenwasser in einer Zisterne mit Speicher- und Rückhaltevolumen zu sammeln und mit einem Überlauf der gemeindlichen Regenwasserkanalisation zuzuführen. Das gespeicherte Regenwasser könnte auch für die Gartenbewässerung oder zusätzlich auch für die Toilettenspülung verwendet werden.


Von der Verwaltung kann nicht beurteilt werden, ob bei einer Regenwasserversickerung auf den Baugrundstücken sich die Grundwasserverhältnisse so dramatisch verschlechtern werden, dass eine signifikante Verschlechterung bzw. Gefahr für die umliegenden Grundstücke samt Gebäude entstehen.

Den Bauantragsunterlagen ist eine Niederschlagswassererklärung beigefügt mit der auch eine Berechnung der erforderlichen Rigolengröße für die Niederschlagswasserbeseitigung mit angefügt ist.

Es wird vorgeschlagen, das Schreiben mit den Bauantragsunterlagen an das Landratsamt Rosenheim zu schicken, mit der Bitte um Berücksichtigung bzw. Beachtung bei der Erteilung der Baugenehmigung. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Stellungnahme der Grundstückseigentümer vom 23.08.2023 wird den Bauantragsunterlagen beigefügt, mit der Bitte um Berücksichtigung bzw. Beachtung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Neubau eines Doppelhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 140 und 140/1 der Gemarkung Ramerberg, Edlinger Str. 12, Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück befand sich das sog. „Krameranwesen“, das abgerissen wurde. Auf dem Grundstück sollen ein Einfamilienhaus (TOP 5) und ein Doppelhaus errichtet werden. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich neu vermessen und aufgeteilt.  

Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Das Doppelhaus hat eine Wandhöhe von 6,15 m und eine Firsthöhe von 9,75 m. Die Gebäudegrundfläche beträgt 12,0 m x 10,00 m. Die Dachneigung beträgt 36°. 

Für das Gebäude mit einer Wohnfläche je Doppelhaushälfte von rund 100 m² sind gemäß der gemeindlicher Stellplatzsatzung jeweils zwei Stellplätze erforderlich, die an der Westseite des Doppelhauses nachgewiesen werden. 

Zu dem Bauvorhaben hat ein Eigentümerehepaar eines Nachbargrundstücks eine Stellungnahme mit Schreiben vom 23.08.2023 abgegeben die sich auf die Höhenentwicklung des Gebäudes und der beabsichtigten Niederschlagswasserbeseitigung bezieht. Grundsätzlich hat sich das Eigentümerehepaar nicht gegen die Baumaßnahmen ausgesprochen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. 

Das Ehepaar teilt mit, dass die Grundstücke am Kastanienweg rund 0,75 m tiefer liegen als die Edlinger Straße im Bereich des Baugrundstücks. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Dachneigung von ca. 45° (Firsthöhe 9,75 m) ergibt sich gegenüber der bestehenden Wohnbebauung am Kastanienweg eine Höhenentwicklung, die über die vorhandenen Gebäudehöhen hinausragt. Das Wohnhaus Kastanienweg 5 wurde mit einer Wandhöhe von 6,7 m und einer Firsthöhe von 9,2 m errichtet. 

Nach Auffassung der Verwaltung ist mit dem beabsichtigten Bauvorhaben, trotz einer größeren Höhenentwicklung beim First gegenüber der Umgebungsbebauung, das erforderliche Einfügungsgebot gewahrt. Mit dem beantragten Bauvorhaben wird dem Gebot der Innenraumverdichtung Rechnung zu tragen.

Das Ehepaar hat auch Bedenken zur beabsichtigten Niederschlagsbeseitigung durch Versickerung erhoben.

Insbesondere bei einem Attelhochwasser hat, auf Befürchtung des Ehepaares, die Regenwasserversickerung nachhaltige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse bei den anliegenden Grundstücken. Es schlägt deshalb vor, das Regenwasser in einer Zisterne mit Speicher- und Rückhaltevolumen zu sammeln und mit einem Überlauf der gemeindlichen Regenwasserkanalisation zuzuführen. Das gespeicherte Regenwasser könnte auch für die Gartenbewässerung oder zusätzlich auch für die Toilettenspülung verwendet werden.


Von der Verwaltung kann nicht beurteilt werden, ob bei einer Regenwasserversickerung auf den Baugrundstücken sich die Grundwasserverhältnisse so dramatisch verschlechtern werden, dass eine signifikante Verschlechterung bzw. Gefahr für die umliegenden Grundstücke samt Gebäude entstehen.

Den Bauantragsunterlagen ist eine Niederschlagswassererklärung beigefügt mit der auch eine Berechnung der erforderlichen Rigolengröße für die Niederschlagswasserbeseitigung mit angefügt ist.

Es wird vorgeschlagen, das Schreiben mit den Bauantragsunterlagen an das Landratsamt Rosenheim zu schicken, mit der Bitte um Berücksichtigung bzw. Beachtung bei der Erteilung der Baugenehmigung. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Stellungnahme der Grundstückseigentümer vom 23.08.2023 wird den Bauantragsunterlagen beigefügt, mit der Bitte um Berücksichtigung bzw. Beachtung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Neubau von Sozialräumen mit Büros auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg, Anger 1c, Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück befindet sich nicht in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Für das Gebäude mit einer gewerblichen Nutzfläche von 136,73 m² sind gemäß der gemeindlicher Stellplatzsatzung je 40 m² ein Stellplatz erforderlich. Der sich daraus ermittelnde Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen wird an der Südseite des Neubaus nachgewiesen. 

An der Westseite des Gebäudes wird eine rund 5,5 m hohe Stützmauer errichtet. Die erforderliche Abstandsfläche zwischen den beiden Bauwerken dürfte eingehalten sein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 248 der Gemarkung Ramerberg, Pfaffinger Str. 10, Ramerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit dem Antrag soll baurechtlich geklärt werden, ob die Errichtung einer Halle zur Überdachung der bestehenden vier Stockbahnen möglich ist. Die Halle soll mit einer Breite von 17 m und eine Länge von 32 m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 3,5 m.

Auf dem Grundstück befinden sich vier Stockbahnen sowie das Vereinsheim. Das Landratsamt Rosenheim hat mit Bescheid vom 11.11.2004 für diese Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt. 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. 

Das beabsichtigte Bauvorhaben ist kein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB und muss somit als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2, 3 und 4 BauGB betrachtet werden. 

Das beabsichtigte Bauvorhaben erfüllt nicht die erforderlichen Voraussetzungen der o.g. gesetzlichen Bestimmung um als genehmigungsfähig eingestuft werden zu können. 

Diskussionsverlauf

Herr Pertl verdeutlicht, dass das geplante Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da die Fläche im absoluten Außenbereich liegt. Ein Bauvorhaben wäre nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Maßnahme einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.  Öffentliche Belange sind z.B. Naturschutz, Denkmalschutz sowie das Ort- und Landschaftsbild.
Für die bereits bestehende Bebauung gibt es zwar Bestandsschutz, eine Genehmigung seitens des Landratsamtes würde aus heutiger Sicht nicht mehr erteilt werden, auch nicht für bauliche Änderungen am Bestandsgebäude.
Sofern für die diese Flächen Baurecht geschaffen werden soll, ist zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. 

Beschluss

Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Halle zur Überdachung von Stockbahnen im Außenbereich nicht vorliegen, kann das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Auf jeweiligen Wunsch wird folgendes Abstimmungsverhalten namentlich festgehalten: Die Gemeinderatsmitglieder Fuchs und Ullmann haben gegen Beschlussvorschlag gestimmt.

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9. Bauleitplanung; Antrag des SV Ramerberg auf Wiederaufnahme der Bauleitplanung in Zellerreith

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.08.2023 beantragt die Vorstandschaft des SV Ramerberg sowie der potentielle Grundstücksverpächter die Wiederaufnahme der Bauleitplanung für einen Sportplatz mit Funktionsgebäuden in Zellerreith. In der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2021 wurde bezüglich der Bauleitplanung für einen Sportplatz in Zellerreith unter TOP 5b der öffentlichen Gemeinderatssitzung mit 7 zu 6 Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird das Bauleitplanverfahren Sportplatz Zellerreith eingestellt.

  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Reithmeier erläutert im Rahmen einer Power-Point-Präsentation nochmals die Argumente, die aus Sicht der UWR gegen der Standort Zellerreith und für den gegenwärtigen Standort des Sportplatzes sprechen.

Daran anschließend wird der Antrag des SV Ramerberg vom 03.08.2023 verlesen.

In der nachfolgenden Diskussion wird das „Für und Wider“ bezüglich des Standortes Zellerreith nochmals diskutiert. 

Sämtliche Gemeinderatsmitglieder legen Wert auf die Feststellung, dass ihr Abstimmungsverhalten nicht politisch motiviert ist.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.08.2023:


Keine

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11. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bebauungsplan Nr. 6 „Eich-West“
Antrag auf Umnutzung des Hobbyraums in einen Yoga-Raum beim Wohnhaus Seilerstr. 1, 
Fl.Nr. 272/15 der Gemarkung Ramerberg 
Die Nutzungsänderung widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Für die Nutzungsänderung wurde ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen.
Der Antragstellerin gegenüber wurde erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 3 BayBO kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Bürgermeister Reithmeier gibt weiter bekannt, dass

  • Ende des Monats September das Ergebnis aus der Gefährdungsanalyse für das Trinkwasser eingehen wird
  • die Untersuchung der im Gemeindegebiet entnommen Wasserproben keine gesundheitsschädlichen Verunreinigungen enthalten       
  • im Rahmen der im Gemeindegebiet durchgeführten Baumkontrollen zwei Sofortmaßnahmen erfolgen mussten 
  • für den Wertstoffhof derzeit ein zusätzlicher Mitarbeiter gesucht wird und seitens des Landratsamtes die Aufforderung erfolgte, die Öffnungszeit um eine Stunde zu verlängern 
  • auch für den Wasserwart und den Bauhof (Winterdienst) derzeit eine Stelle für die Vertretung beider Beschäftigter ausgeschrieben sei
  • nach Auskunft der Bahn die bestehende Baustelle nördlich der Bahn bis Mitte kommenden Jahres bestehen bleibt und ab November weitere Arbeiten erfolgen werden.
  • für die Kläranlage und die Feuerwehr je ein Gasmessgerät beschafft wurde
  • im Rahmen der Ertüchtigung der Trinkwasserversorgung der Zeit die Totleitungen zurückgebaut werden

Datenstand vom 01.12.2023 11:34 Uhr