Datum: 07.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Gemeinderat Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 21.11.2023
2 Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben: Errichtung eines Bushäuschens in der Sendlinger Straße
3 Antrag auf Umnutzung der besteh., leerstehenden und nicht ausbaufähigen Wohnung (Zuhaus Alt) in ein der Landwirtschaft zuträgliches Gebäude. Umnutzung des bestehenden Hühnerstalles zur Wohnnutzung, mit Errichtung einer Altenteilerwohnung und Anbau einer Garage (Zossöd 1, FlNr. 364, 373 Gem. Ramerberg)
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 21.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 07.12.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben: Errichtung eines Bushäuschens in der Sendlinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 07.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sendlinger Straße haben Sendlinger Bürger in Eigenregie und unentgeltlich an der Wertstoffinsel ein Bushäuschen errichtet. Ursprünglich waren die Materialkosten auf unter 1.000 € geschätzt worden.

Tatsächlich betragen die Ausgaben für das Material 1.584,87 €. 

Für die Maßnahme sind keine Mittel im Haushalt enthalten. Entsprechend der Geschäftsordnung darf der Bürgermeister bis zu einem Betrag in Höhe von 1.250 € über außerplanmäßige Ausgaben entscheiden.  

Damit ist die Genehmigung seitens des Gemeinderats erforderlich 
   

Beschluss

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.584,87 € werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Umnutzung der besteh., leerstehenden und nicht ausbaufähigen Wohnung (Zuhaus Alt) in ein der Landwirtschaft zuträgliches Gebäude. Umnutzung des bestehenden Hühnerstalles zur Wohnnutzung, mit Errichtung einer Altenteilerwohnung und Anbau einer Garage (Zossöd 1, FlNr. 364, 373 Gem. Ramerberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 07.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.
Der Bauherr beantragt die Umnutzung der bestehenden, leerstehenden und nicht ausbaufähigen Wohnung (Zuhaus Alt) in ein der Landwirtschaft zuträgliches Gebäude.
Zusätzlich wird die Umnutzung des bestehenden Hühnerstalls zur Wohnnutzung mit Errichtung einer Altenteilerwohnung beantragt.

Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Die Zufahrt zum Altenteiler erfolgt über eine auf dem Grundstück neu zu schaffende Stichstraße. 
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung ist vorhanden, das Schmutzwasser wird über eine Kleinkläranlage entsorgt. Das Niederschlagswasser soll auf dem Baugrundstück versickert werden; Dachfläche bleibt unverändert.
Die Zufahrt erfolgt über eine gemeindliche Verbindungsstraße.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor; diese erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Abdruck des Bescheids, gegen welchen Sie offizielle Rechtsmittel einlegen können.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt haben sie keine Einwände gegen die Anträge, es handelt sich laut Landratsamt Rosenheim um ein privilegiertes Vorhaben. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 07.12.2023 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben:

  • Bürgermeister Reithmeier gibt folgendes bekannt:

  • Herzlichen Dank an den Bauhof und den Winterdienst für den großen Einsatz in den letzten Tagen.
  • Die Asphaltierungsarbeiten im Gemeindegebiet sind bereits am Laufen.
  • 2 Bäume müssen leider gefällt werden.
  • Am 29.12.23 findet die Christbaumversteigerung des Veteranervereins statt.
  • Das traditionelle Abschlussessen nach der letzten Gemeinderatssitzung fällt aufgrund der Terminverschiebung leider aus, dafür soll im neuen Jahr eine Neujahrsfeier stattfinden.
  • Schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr an alle Anwesenden.

Anfragen:

  • Gemeinderatsmitglied Ullmann erkundigt sich, ob die Asphaltierungsarbeiten auf zwei Arbeitsschritte ausgeführt wurden. Bürgermeister Reithmeier bejaht dies. Herr Ullmann informiert, dass eine Asphaltierung technisch auch in einem Arbeitsschritt möglich wäre und man damit die Kosten der zweiten Anfahrt sparen könnte.
  • Herr Ullmann erkundigt sich, weshalb in Eich ein Hydrant neu gesetzt wurde, ohne den Grundstückseigentümer zu fragen. Bürgermeister Reithmeier informiert, dass der Hydrant nicht neu gesetzt wurde sondern bisher verschüttet war und nun wieder gefunden wurde.
  • Herr Ullmann erkundigt sich nach der Möglichkeit, das Bushäuschen in Eich besser auszuräumen, wenn die Hauptarbeiten des Winterdiensts abgeschlossen sind. Bürgermeister Reithmeier gibt die Anfrage an die entsprechenden Mitarbeiter weiter.
  • Herr Ullmann bittet darum, den Bericht im Gemeindeblatt über die Bürgerversammlung richtigzustellen, da hier aus seiner Sicht nicht alles richtig wiedergegeben wurde und er daher nicht hinter dem Bericht stehen kann. Bürgermeister Reithmeier nimmt die Bedenken des Gemeinderatsmitglieds Ullmann zur Kenntnis, eine Gegendarstellung werde jedoch nicht erfolgen.

 

Datenstand vom 21.02.2024 13:51 Uhr