Datum: 17.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Ramerberg
Gremium: Bauausschuss Ramerberg
Körperschaft: Gemeinde Ramerberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 31.01.2023
2 Antrag auf isolierte Befreiung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Anger“ zur Errichtung eines Doppelcarports auf der Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Ramerberg (Anger 5a)
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Reihenhauses mit drei Einheiten auf der Fl.Nrn. 152/6,7,8,9 der Gemarkung Ramerberg (Wiesenweg 3b)
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an die bestehende Werkstatt in Holzrahmenbauweise auf der Fl.Nr. 302/2 der Gemarkung Ramerberg (Loh 3)
5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 549/0 der Gemarkung Ramerberg (Nähe Steingassen 2)
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Dachgaube, Errichtung eines Balkons sowie Einbau einer Auf-Dach-Dämmung mit Vordach-Verlängerung am Anwesen Heubergbogen 7 (Fl.Nr. 237/6, Gemarkung Ramerberg)
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 31.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

-

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Der Bauausschuss Ramerberg genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 31.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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2. Antrag auf isolierte Befreiung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Anger“ zur Errichtung eines Doppelcarports auf der Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Ramerberg (Anger 5a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bei ausführlicher Prüfung des Antrags wurde festgestellt, dass für die Errichtung des Doppelcarports auf der Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Ramerberg keine isolierte Befreiung notwendig ist, da das Grundstück nicht innerhalb des Geltungsbereichs Bebauungsplan Nr. 2 Anger“ liegt.
Das Vorhaben ist somit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Reihenhauses mit drei Einheiten auf der Fl.Nrn. 152/6,7,8,9 der Gemarkung Ramerberg (Wiesenweg 3b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich nach §34 BauGB. 
 
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Reihenhauses mit drei Wohneinheiten und Garage sowie Stellplätzen.
Das Gebäude hat eine Länge von 18,00 m und eine Breite von 12,00 m; eine Wohneinheit hat also 6,00 auf 12,00 m.
Die Wandhöhe des Gebäudes beträgt 6,40 m, die Gebäudehöhe (OK First) beträgt 9,69 m.
Die Garage hat eine Größe von 6,00 auf 9,00 m und eine Höhe von 3,00 m.

Die gesetzlichen Abstandsflächen können nicht alle auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Es erfolgt eine Abstandsflächenübernahme im südlichen Teil des Gebäudes auf die Fl.Nr. 150/9.
Die entsprechende Abstandsflächenübernahme-Erklärung liegt den Antragsunterlagen vom jeweiligen Grundstückseigentümer unterschrieben bei.

Es liegt ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis für die 9 herzustellenden Stellplätze vor.
Die Zufahrt erfolgt über den Wiesenweg.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie die Kanalisation im Trennsystem ist gesichert. 
Das Niederschlagswasser soll auf dem Baugrundstück mittels einer Sickermulde, welche rund um das Grundstück verläuft, versickert werden.

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.
Hinweis: Auf das Oberflächenwasser vom westlich gelegenen Hang bei Starkregenereignissen ist zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an die bestehende Werkstatt in Holzrahmenbauweise auf der Fl.Nr. 302/2 der Gemarkung Ramerberg (Loh 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Loh und somit im bauplanungsrechtlichen Innenbereich.
Es begründet sich demnach nach §34 BauGB.

Der Bauherr beantragt einen Anbau an die bestehende Werkstatt in Holzbaurahmenweise zur Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes.
Der Anbau hat eine Länge 7,99 m von und eine Breite von 5,36 m und wird in südlicher Richtung mit einer Höhe von 4,19 m (OK First) an die bestehende Werkstatt angebaut.

Alle erforderlichen Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Ein Stellplatznachweis ist für die Erweiterung der Werkstatt nicht erforderlich.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung sowie an die Kanalisation wird beim Vorhaben nicht benötigt.
Das Niederschlagswasser soll auf dem Baugrundstück versickert werden.

Die Zufahrt ist über eine gemeindliche Verbindungsstraße möglich.

Alle 3 Nachbarschriften sind vorhanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 549/0 der Gemarkung Ramerberg (Nähe Steingassen 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.
Ebenfalls befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich der gemeindlichen Ortsabrundungssatzung Steingassen.

Im Rahmen des Verfahrens auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage bauplanungsrechtlich möglich ist.

Das EFH soll eine Länge von 10,21 m und eine Breite von 7,25 m haben, zur Höhe des Gebäudes wurde in den Unterlagen leider keine Angabe gemacht.
Aufgrund der umliegenden Bebauung lässt sich eine maximale Wandhöhe von 6,00 - 7,00 m sowie eine letztendliche Gebäudehöhe (OK Dachhaut) von 8,00 – 9,00 m annehmen.
Die Garage soll mit einer Größe von 6,00 m Breite und 7,00 m Länge errichtet werden.

Eine Angabe zu den gesetzlichen Abstandsflächen wurde nicht gemacht, diese sind auch nicht Bestandteil eines Antrages auf Vorbescheid; aus Sicht der Verwaltung sollten diese auf dem Baugrundstück jedoch problemlos eingehalten werden können.

Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie die Kanalisation im Trennsystem ist möglich.
Die Zufahrt erfolgt über die Kreisstraße RO43. Die Errichtung einer weiteren Einfahrt in die Kreisstraße muss mit dem Tiefbauamt abgeklärt werden, ist jedoch nicht Teil des Prüfungsverfahrens bei einem Antrag auf Vorbescheid.

Eine Nachbarschaftsbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Dachgaube, Errichtung eines Balkons sowie Einbau einer Auf-Dach-Dämmung mit Vordach-Verlängerung am Anwesen Heubergbogen 7 (Fl.Nr. 237/6, Gemarkung Ramerberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zellerreit-Unterfeld“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Bauherr beantragt den Einbau einer Dachgaube, Errichtung eines Balkons sowie Einbau einer Auf-Dach-Dämmung mit Vordach-Verlängerung am Anwesen Heubergbogen 7.
Die Dachgaube soll in nord-westlicher Richtung des Anwesens ins Dachgeschoss eingebaut werden.
Die Gaube hat eine Breite von 7,73 m und eine Höhe von ca. 2,50 m.
Der Balkon vor der Gaube hat eine Breite von ebenfalls 7,73 m und eine Tiefe von ca. 1,50.
Im Zuge des Einbaus der Dachgaube wird das nordseitige Dach des Anwesens zusätzlich mit einer Aufdachdämmung zur energetischen Sanierung ausgestattet.
Im Bebauungsplan gibt es zu Dachgauben keine Festlegungen, am Anwesen selbst ist ein Vollgeschoss erlaubt.
Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Der Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung ist durch das Bestandsgebäude sichergestellt.
Das Niederschlagswasser soll, wie beim Bestandsgebäude, über den Regenwasserkanal entsorgt werden.
Die Zufahrt erfolgt über die gemeindliche Straße „Heubergweg“.

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 7
Datenstand vom 02.05.2024 10:39 Uhr