Antrag auf Vorbescheid zur Nachverdichtung durch Wohnbebauung: Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Garage durch Grundstücksteilung auf der Flur-Nr. 568/3
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien, 19.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat Bad Bayersoien (Gemeinde Bad Bayersoien) | Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien | 19.09.2023 | ö | 5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid mit nachfolgenden Hinweisen zu erteilen:
- Stützmauern sind nur mit einer Höhe von maximal 1,0 m und einem Grenzabstand von 1,0 m zulässig sind. Ausnahmsweise sind sie bei Garagenzufahrten zulässig, wenn sie zu deren ordnungsgemäßen Ausführung unerlässlich sind.
- Geländeveränderungen sind als Böschungen mit einem Neigungsverhältnis von höchstens 2:1 auszubilden. Der Böschungsfuß muss einen Abstand von mindestens 2,0 m zur Nachbargrenze einhalten.
- Die Nachbarn dürfen durch die geplanten Geländeveränderungen bzgl. der Entwässerung nicht benachteiligt werden.
- Die zur B23 orientierten Fenster und Gebäudeteile müssen das Bauschalldämmaß gemäß der Innenbereichssatzung einhalten.
- Die Ortsgestaltungssatzung ist einzuhalten.
- Mit der geplanten Firstrichtung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.10.2023 14:55 Uhr