Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorliegende Änderungsverordnung über die Parkgebühren in Bad Bayersoien in nachfolgenden Punkten wie folgt zu ändern:
Der § 2 Abs. 1 der Verordnung wird wie folgt geändert:
„Die Benutzungsgebühr beträgt auf den Parkplätzen mit Parkscheinautomat bzw. Bewirtschaftung durch elektronische Systeme am Seeweg und an der Kirmesauer Straße in der Zeit von 8 bis 18 Uhr:
- bis zu 2 Stunden 3,- € vorher: 2,00 €
- über 2 Stunden bis zu 4 Stunden 5,- € vorher: 3,00 €
- Tageskarte 7,- €“ vorher: 5,00 €
Der § 2 Abs. 2 wird neu eingefügt:
„Die Benutzungsgebühr beträgt auf dem Parkplatz mit Parkscheinautomat bzw. Bewirtschaftung durch elektronische Systeme am Trahtweg in der Zeit von 8 bis 18 Uhr:
- bis zu 2 Stunden 2,- €
- über 2 Stunden bis zu 4 Stunden 3,- €
- Tageskarte 5,- €“
Aus § 2 Buchst. d) wird § 2 Abs. 3:
„Für die Benutzung der beiden Parkplätze (§ 1) können auf schriftlichen Antrag bei der Rathausverwaltung fahrzeugbezogene Jahreskarten erworben werden. Die Gebühr beträgt einmalig 50,- €/ Jahr und ist bei Abholung zu entrichten. Der Jahresparkausweis muss am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein.“
Aus § 2 Buchst. e) wird § 2 Abs. 4:
„Inhaber einer elektronischen Gästekarte oder eines Papiermeldescheins der Gemeinde Bad Bayersoien können die beiden Parkplätze (§ 1) kostenlos benutzen. Der entsprechende Nachweis muss am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein.“
§ 2 Bucht. f) wird ersatzlos gestrichen.
Aus § 2 Buchst. g) wird § 2 Abs. 5:
„Personengruppen mit besonderen Funktionen im öffentlichen Interesse, wie z.B. die Wasserwacht, können auf begründeten schriftlichen Antrag von der Rathausverwaltung fahrzeugbezogene Sonderparkausweise erhalten.“
und diese geänderte Verordnung, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist, zum 01.07.2022 in Kraft treten zu lassen.