1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungssatzung (EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Bad Bayersoien (Gemeinde Bad Bayersoien) Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien 10.12.2024 ö 16

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) vom 24.02.2022 mit nachfolgenden Änderungen zu erlassen:

§ 5 Abs. 6 entfällt.

§ 4 Abs. 5 wird neu hinzugefügt:
„Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Der Nachweis, dass im Einzelfall nichts versickert oder das Niederschlagswasser auf andere Weise ordnungsgemäß beseitigt werden kann, ist vom Grundstückseigentümer zu erbringen. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.“

§ 9 Abs. 6 wird wie folgt geändert:
„Die Gemeinde darf zur Entlastung der öffentlichen Einrichtung im Einzelfall bestimmen, dass Niederschlagswasser nur mittels einer Oberflächenwasserrückhaltung gedrosselt eingeleitet wird.“

Die Änderungssatzung, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist, gilt ab dem 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.01.2025 11:31 Uhr