Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.Nr. 744/11, Steinbreiten 5a, Aidling


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Riegsee, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 9. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 23.10.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat kann für den eingereichten Bauantrag – in der Planfassung vom 06.04.2023 – zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 744/11 Gemarkung Aidling, unter besonderer Verweisung auf die Ausführungen im Sachverhalt, sein gemeindliches Einvernehmen nach pflichtgemäßem Ermessen nicht erteilen. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen -ohne weitere Behandlung im Gemeinderat- auf dem Verwaltungsweg (nachträglich) zu erteilen, sobald die entsprechenden Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind und in geeigneter Weise gegenüber der Bauverwaltung nachgewiesen wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2025 10:46 Uhr