Datum: 20.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Riegsee
Gremium: Gemeinderat Riegsee
Körperschaft: Gemeinde Riegsee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2024
2 Vorbescheidsantrag zum Neubau eines zusätzlichen Einfamilienhauses, Fl.Nr. 465/6, Am Birnberg 17, Riegsee
3 Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Wohnhauses, Fl.Nrn. 90/6 und 90/7, Seestraße 17, Riegsee
4 Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der bestehenden Stallung zu einem landwirtschaftlichen Lager und Verkaufsraum, Fl.Nr. 66, Seestraße 3, Riegsee
5 Bebauungsplan Angerweg, Hagen
5.1 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 08.01.2024
5.2 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 15.01.2024
5.3 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.01.2024
5.4 Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Stellungnahme vom 05.02.2024
6 Regiebetriebe der Gemeinde Riegsee ; Klarstellung der jährlichen Gewinnverwendung und Rücklagenzuführung
7 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2024 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Haller und GRM Weingand nehmen an der Abstimmung wegen Abwesenheit an der besagten Sitzung nicht teil.

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2. Vorbescheidsantrag zum Neubau eines zusätzlichen Einfamilienhauses, Fl.Nr. 465/6, Am Birnberg 17, Riegsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat kann für den eingereichten Vorbescheidsantrag – in der Planfassung von Februar 2024 – zum Neubau eines zusätzlichen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 465/6 Gemarkung Riegsee, unter besonderer Verweisung auf die Ausführungen im Sachverhalt, sein gemeindliches Einvernehmen nach pflichtgemäßem Ermessen nicht erteilen. 
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorlage der Bauherrenerklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung, das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Wohnhauses, Fl.Nrn. 90/6 und 90/7, Seestraße 17, Riegsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat kann für den eingereichten Vorbescheidsantrag vom 20.02.2024 zur Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 90/6 und 90/7 Gemarkung Riegsee, unter besonderer Verweisung auf die Ausführungen im Sachverhalt, sein gemeindliches Einvernehmen nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der bestehenden Stallung zu einem landwirtschaftlichen Lager und Verkaufsraum, Fl.Nr. 66, Seestraße 3, Riegsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat kann für den eingereichten Bauantrag – in der Planfassung vom 21.02.2024 – zur Nutzungsänderung und zum Umbau der bestehenden Stallung zu einem landwirtschaftlichen Lager und Verkaufsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 66 Gemarkung Riegsee, unter besonderer Verweisung auf die Ausführungen im Sachverhalt, sein gemeindliches Einvernehmen nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Mayr hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).

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5. Bebauungsplan Angerweg, Hagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 5
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5.1. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 08.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Die darin vorgebrachten Anregungen sind durchaus berechtigt und nachvollziehbar. Nachdem diese Bebauungsplanänderung eine spätere Tiefbaumaßnahme beinhalten wird, sichert die Gemeinde zu, den Netzbetreiber in einer angemessenen Vorlaufzeit über den geplante Maßnahmenbeginn zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 15.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme von der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis. Die darin vorgebrachten Anregungen sind durchaus berechtigt und nachvollziehbar. Nachdem diese Bebauungsplanänderung eine spätere Tiefbaumaßnahme beinhalten wird, sichert die Gemeinde zu, dass sie den Netzbetreiber in der vorgegebenen Frist über den Maßnahmenbeginn informieren wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 5.3

Beschluss

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis. Die darin vorgebrachten Anregungen sind durchaus berechtigt und nachvollziehbar. Nachdem diese Bebauungsplanänderung eine spätere Tiefbaumaßnahme beinhalten wird, sichert die Gemeinde zu, dass, sobald etwaige Funde im Zuge der Bauumsetzung auf Gemeindegrund aufgeschlossen werden, diese unverzüglich bei den genannten Fachbehörden angezeigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM J. Miller ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

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5.4. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Stellungnahme vom 05.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 5.4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zur Kenntnis. Zu den Ausführungen des Amtes im Hinblick auf das Baurecht, auf den Immissionsschutz, auf das Wasserrecht sowie auf den Bodenschutz werden keine Anregungen von Seiten der Ratsmitglieder vorgebracht. Allerdings ist im Hinblick auf den Naturschutz klarzustellen, dass die vom Landratsamt angekündigte Stellungnahme bis zum Tag der Einwendungsabwägung bei der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft nicht eingegangen ist, wodurch eine Würdigung von Belangen, die den Naturschutz betreffen, nicht möglich war.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Regiebetriebe der Gemeinde Riegsee ; Klarstellung der jährlichen Gewinnverwendung und Rücklagenzuführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 6

Beschluss

  1. Beschluss für abgelaufene Wirtschaftsjahre:

Da die Kämmerei von dem BMF Schreiben erst jetzt erfahren hat, soll ein Grundsatzbeschluss für die Jahresabschlüsse 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gefasst werden, dass die etwaigen Gewinne der Regiebetriebe in voller Höhe dem Eigenkapital zugeführt worden sind. Dieser Grundsatzbeschluss gilt für die genannten rückliegenden Jahre.

Dieser Grundsatzbeschluss gilt für sämtliche Regiebetriebe/Betriebe gewerblicher Art (BgA) namentlich wie folgt:

  • - Wasserversorgung
  • - Beteiligung Regionalwerk 
  • - Ladengeschäft
  • - Verpachtung Gaststätten 
  • - Campingplatz 
  • - Strom- und Internetversorgung 

Für die genannten Regiebetriebe gelten die entstandenen Gewinne in den Jahren 2018,2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 in voller Höhe dem Eigenkapital (Gewinnvortrag oder Rücklage) zugeführt und ausgewiesen. Die Rücklagenbildung für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG erfolgt hierbei unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 28.01.2019.

  1. Vorratsbeschluss für das laufende Wirtschaftsjahr und künftige Wirtschaftsjahre:

Etwaige Gewinne der Regiebetriebe für das laufende Geschäftsjahr sowie für künftige Geschäftsjahr werden grundsätzlich in voller Höhe dem Eigenkapital zugeführt. Dieser Grundsatzbeschluss gilt für sämtliche Regiebetriebe/Betriebe gewerblicher Art (BgA) namentlich wie folgt:

  • - Wasserversorgung
  • - Beteiligung Regionalwerk 
  • - Ladengeschäft
  • - Verpachtung Gaststätten 
  • - Campingplatz 
  • - Strom- und Internetversorgung 

Für die genannten Regiebetriebe gelten künftige Gewinne in voller Höhe dem Eigenkapital (Gewinnvortrag oder Rücklage) zugeführt und ausgewiesen. Die Rücklagenbildung für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG erfolgt hierbei unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 28.01.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 20.03.2024 ö 7
Datenstand vom 17.02.2025 11:55 Uhr