Datum: 26.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Riegsee
Gremium: Gemeinderat Riegsee
Körperschaft: Gemeinde Riegsee
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2025
2 Neuerlass Parkgebührenverordnung
3 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes
3.1 Bekanntgabe des Ergebnisses des LEADER-Entscheidungsgremiums zum Förderantrag „Ein Traumspielplatz für Riegsee“
3.2 Verlängerung Schmutzwasserkanal, Angerweg in Hagen - Auftragsvergabe
3.3 Pumpenhaus Riegsee, Dachsanierung und PV-Anlage - Auftragsvergabe
3.4 Starkregenschutz Gewerbegebiet – Angebot Planung „kleine“ Flutmulde
4 Die Bürgermeister und der Gemeinderat informieren

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1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2025 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr GRM Haller nimmt an der Abstimmung wegen Abwesenheit an der besagten Sitzung nicht teil. Herr GRM Groß nimmt an der Abstimmung wegen Abwesenheit an der besagten Sitzung nicht teil. Herr GRM Wäspi jun. nimmt an der Abstimmung wegen Abwesenheit an der besagten Sitzung nicht teil.

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2. Neuerlass Parkgebührenverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö 2

Sachverhalt

Am 30.12.2024 wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt die Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung verkündet (GVBl. 2024 S. 645). Demnach wird § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) dahingehend ergänzt, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), die nach § 4 EmoG gekennzeichnet sind, ab dem 01.04.2025 bayernweit in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit sind.

Rechtliche Würdigung

Um den finanziellen, sowie auch den Verwaltungsaufwand gering zu halten, werden zur Umsetzung lediglich die Parkgebührenverordnung entsprechend angepasst und an den Parkscheinautomaten entsprechende Hinweise angebracht.

Da keinerlei Vergleichszahlen vorliegen, welche Auswirkungen das kostenlose Parken von E-Fahrzeugen hat, kam die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Kämmerei zu dem Schluss, dass hier vorerst für alle E-Fahrzeuge das Parken ohne zeitliche Begrenzung gebührenfrei sein sollte. Die Anschaffung einer grundlegend neuen Beschilderung, sowie die kaum umsetzbare Überwachung waren ebenso ein Aspekt, wie die Annahme, dass diese Änderungsverordnung durchaus noch gekippt werden könnte.

Der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Regelungsinhalt, den Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die fehlende Beteiligung der Verbände bei der Entstehung der Verordnung massiv kritisiert. Auch bei der Erarbeitung des IMS erfolgte keine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag halten ihre Kritik aufrecht. Der Bundesgesetzgeber hatte sich bereits 2004 im Rahmen der StVG-Novelle zu Recht dafür ausgesprochen, die Parkgebührenerhebung künftig vollständig der freien Disposition der Kommunen zu überlassen. Eine staatliche Regelung erscheine aus Sicht des Bundesgesetzgebers nicht erforderlich, da die Kommunen ohnehin in eigener Verantwortung den straßenrechtlichen Widmungszweck, den garantierten Gemeingebrauch und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten hätten und weitreichende Vorgaben im Hinblick auf die derzeitigen allgemeinen Bestrebungen zur Deregulierung nicht mehr zeitgemäß seien. Diese Anmerkung des Bundesgesetzgebers erscheint immer noch zeitgemäß. Deregulierung und Entbürokratisierung haben sich Freistaat und die Bayerische Staatsregierung als hohes Ziel vorgegeben.

Wenngleich das bayerische Innenministerium wiederholt auf den geringen Umsetzungsaufwand für die Städte und Gemeinden hinweist, ist es für die Städte und Gemeinden anspruchsvoll bis unmöglich, alle notwendigen Vorkehrungen für einen geordneten und transparenten Vollzug bis zum 1. April 2025 zu treffen. Des Weiteren werden auch erneut Einnahmequellen der Kommunen in Zeiten schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen durch die Maßnahme beschnitten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt vollumfänglich zur Kenntnis und beschließt die neue Parkgebührenverordnung wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö 3
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3.1. Bekanntgabe des Ergebnisses des LEADER-Entscheidungsgremiums zum Förderantrag „Ein Traumspielplatz für Riegsee“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö 3.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.02.2025 beschloss der Gemeinderat Riegsee, am Campingplatz auf Fl.-Nr. 94/1 einen Kinderspielplatz zu bauen. Bauantrag wurde bereits eingereicht. Zudem hat die Gemeinde bei LEADER einen Projektantrag zur Förderung in Höhe von 40.398,36 Euro gestellt. Der Antrag beruht auf voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 80.000,00 Euro. Mit dem LEADER-Programm werden ländliche Regionen bei ihrer selbstbestimmten Entwicklung unterstützt. LEADER ist eine Abkürzung der französischen Begriffe „Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale“ – übersetzt: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

Die Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums fand am 12.03.2025 statt. Das Gremium befand die von Zweitem Bürgermeister Georg Miller vorgetragene Projektbeschreibung „Ein Traumspielplatz für Riegsee“ für förderwürdig. Damit kann die Gemeinde jetzt den Förderantrag stellen. Über die Projektförderung entscheidet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu). Sie richtet sich nach der LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2023 bis 2027 des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Wir bedanken uns beim LEADER-Entscheidungsgremium für seine Unterstützung, insbesondere bei LEADER-Koordinatorin Angelika Schmid für die professionelle Begleitung des gesamten Prozesses und beim Riegseer Familienverein für sein Engagement für das Projekt.

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3.2. Verlängerung Schmutzwasserkanal, Angerweg in Hagen - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss am 26.02.2025 die Verlängerung des im „Angerweg“ in Hagen liegenden gemeindlichen Schmutzwasserkanals in Auftrag zu geben.

Dieser Entscheidung lag folgende Sachlage zu Grunde:
Zur Herstellung und Anerkennung einer ordnungsgemäßen Schmutzwasserkanalerschließung des Anwesens Angerweg 23 in 82418 Hagen muss der im „Angerweg“ liegende gemeindliche Schmutzwasserkanal um rund 15 Meter in Richtung Osten verlängert werden. Hierfür hat die Bauverwaltung eine Angebotseinholung durchgeführt. Laut Angebotsvergleich reichte das wirtschaftlichste Angebot eine in Sindelsdorf ansässige Baufirma mit einem Angebotspreis in Höhe von 19.507,67 € brutto ein, worauf der Gemeinderat beschloss, diese Firma mit der Kanalverlängerungsmaßnahme zu beauftragen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Riegsee und dem Grundstückseigentümer des besagten Anwesens geht die Gemeinde in Vorausleistung. Allerdings werden nach Abschluss der Maßnahme sowie anschließender Kanalabnahme die anfallenden Kanalbaukosten gänzlich auf den Grundstückseigentümer umgelegt.

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3.3. Pumpenhaus Riegsee, Dachsanierung und PV-Anlage - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss am 26.02.2025 das Dach des Pumpenhauses in Riegsee gänzlich erneuern zu lassen. In diesem Zuge ist auch eine PV-Anlage auf dem Pumpenhausdach anzubringen. 

Dieser Entscheidung lag folgende Sachlage zu Grunde:
Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass das Dach des Pumpenhauses Riegsee einen sehr maroden und sanierungsbedürftigen Zustand aufweist. Um Abhilfe zu schaffen führte die Bauverwaltung eine Alternativenprüfung durch. Alsdann wurden in Absprache mit dem Gemeinderat eine Angebotseinholung für eine Beseitigung des Dachstuhls, den Aufbau eines neuen Dachstuhls samt neuer Dacheindeckung und die Installation einer PV-Anlage auf dem neuen Dach beschlossen. Auf Basis eines durch die Bauverwaltung durchgeführten Angebotsvergleiches beschloss der Gemeinderat den Auftrag bezüglich der Dachstuhlarbeiten an eine in Uffing ansässige Zimmerei zu einem Angebotspreis in Höhe von 9.681,34 € brutto zu vergeben. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat den Auftrag zur Installation der PV-Anlage an eine in Hagen ansässige Elektrofirma zu einem Angebotspreis in Höhe von 8.234,70 € brutto zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die von Herrn Trinks vorgestellte Planung zur Kenntnis. Darüber hinaus bitten die Ausschussmitglieder die Bauverwaltung, wie angekündigt, jeweils ein Vergleichsangebot einzuholen. Nach Eingang dieser Angebote ist ein Angebotsvergleich durchzuführen und dem Gemeinderat ein entsprechender Vergabevorschlag zu unterbreiten. Den Zuschlag soll die Baufirma erhalten, die das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat. 

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3.4. Starkregenschutz Gewerbegebiet – Angebot Planung „kleine“ Flutmulde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Am 26.02.2025 beschloss der Gemeinderat, ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung einer kleineren Hochwasserschutzmaßnahme im Norden von Riegsee zu beauftragen.

Dieser Entscheidung lag folgende Sachlage zu Grunde:
Am 2. Juli 2020 wurde die Gemeinde Riegsee von einem Starkregenereignis heimgesucht. Insbesondere das Gewerbegebiet war davon betroffen. Der Gemeinderat Riegsee möchte nun ein Planungsbüro damit beauftragen, eine Idee für einen Schutz des Gewerbegebiets zu entwickeln. Die Kosten für diese Planung belaufen sich auf 2.156,00 € netto. 

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4. Die Bürgermeister und der Gemeinderat informieren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 3. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 26.03.2025 ö 4

Sachverhalt

a) AVACOMM
Herr Zweiter Bürgermeister Miller teilt mit, dass jetzt wieder die Zeit verstärkter Regenereignisse kommt. Aufgrund der Grabungsarbeiten für die Glasfaserverlegung sei es deshalb besonders wichtig, die Straßenabläufe auszuräumen.  

Datenstand vom 14.04.2025 16:22 Uhr