Vorlage der Jahresrechnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 17.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2020 ist der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen und nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen. Im Anschluss daran kann dann die Entlastung für das Rechnungsjahr durch Beschluss erteilt werden.
Die Prüfung der Jahresrechnung wurde im Vorfeld der Sitzung bereits vorgenommen und das Ergebnis der Prüfung im Prüfungsbericht festgehalten.
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht, welcher den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vorliegt.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts schließen jeweils mit 1.291.600,14 € ab. Im Vermögenshaushalt ergibt sich sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben eine Summe von 39.081,55 €.
Dem Vermögenshalt konnte ein Betrag von rd. 33.471,55 € zugeführt werden, sodass keine Rücklagenentnahme notwendig war; im Gegenteil, der Rücklage konnte ein Betrag von rd. 5.684 € zugeführt werden, sodass die Allgemeine Rücklage auf 174.590,78 € angewachsen ist.
Folgende Haushaltsreste wurden in das Rechnungsjahr 2020 übertragen:
Haushaltsstelle Bezeichnung übertragener Haushaltsrest
0600.3610 Zuweisung vom Land (digitales Rathaus) 5.600,00 €
Über – oder außerplanmäßige Ausgaben, welche über der Grenze der Verfügungsberechtigung des Gemeinschaftsvorsitzenden (7.500,-- Euro) lagen, waren nicht zu verzeichnen.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen sowie das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und billigt den übertragenen Haushaltsrest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2021 14:34 Uhr