Datum: 17.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Iffeldorf
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.05.2020 -öffentlicher Teil-
3 Kommentar des Gemeinschaftsvorsitzenden
4 Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019
4.1 Vorlage der Jahresrechnung
4.2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
4.3 Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung
4.4 Erteilung der Entlastung für das Rechnungsjahr 2019
5 Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020
5.1 Vorlage der Jahresrechnung
5.2 Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung
5.3 Erteilung der Entlastung für das Rechnungsjahr 2020
6 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung mit Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
7 Erhöhung des Gesamtvolumens der Leistungsorientierten Bezahlung
8 Informationen und Anfragen

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1. Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Lang, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung zur 3. Gemeinschaftsversammlung in der laufenden Wahlperiode. Zudem begrüßt er den Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn Bäck, der kraft Gesetzes beratend an der Versammlung teilnimmt, sowie den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn Jocher. 

Der Vorsitzende, Herr Lang stellt fest, dass die Einladung zur Gemeinschaftsversammlung ordnungsgemäß erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist. Frau Eberle wird terminlich bedingt etwas später zur Versammlung kommen. 

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2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.05.2020 -öffentlicher Teil-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 20.05.2020 –öffentlicher Teil- wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 20.05.2020 –öffentlicher Teil- wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Kommentar des Gemeinschaftsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft in den vergangenen rd. 10 Monaten seit Amtsübernahme aus seiner Sicht durchaus positiv entwickelt habe. Die seit dieser Zeit neu hinzugekommenen Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung hätten zu einer deutlichen Verbesserung in der Aufgabenbewältigung und auch hinsichtlich des Betriebsklimas geführt. Er sehe die Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft daher insgesamt auf einem sehr positiven Weg. 

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4. Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beratend 4
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4.1. Vorlage der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beratend 4.1

Sachverhalt

Frau Eberle kommt zur Sitzung.

Die Jahresrechnung 2019 ist der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen und nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen. Im Anschluss daran kann dann die Entlastung für das Rechnungsjahr durch Beschluss erteilt werden. 

Die Prüfung der Jahresrechnung wurde im Vorfeld der Sitzung bereits vorgenommen und das Ergebnis der Prüfung im Prüfungsbericht festgehalten. 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht, welcher den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vorliegt. 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts schließen jeweils mit 1.286.194,45 € ab. Im Vermögenshaushalt ergibt sich sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben eine Summe von 57.147,60 €. 

Dem Vermögenshalt konnte ein Betrag von rd. 29.600 € zugeführt werden, sodass keine Rücklagenentnahme notwendig war; im Gegenteil, der Rücklage konnte ein Betrag von rd. 5.685 € € zugeführt werden, sodass die Allgemeine Rücklage auf 168.905 € angewachsen ist. 

Folgende Haushaltsreste wurden in das Rechnungsjahr 2019 übertragen: 

Haushaltsstelle        Bezeichnung                                übertragener Haushaltsrest

0660.5620                Organisationsprüfung Verwaltung        15.500,00 €

0600.9350                Erwerb beweglicher Sachen (EDV)        22.331,49 € 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen sowie das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis und billigt die übertragenen Haushaltsreste.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Überschreitungen der Ansätze 2019 wurden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Inanspruchnahme der Deckungskreismittel weitgehend ausgeglichen. Darüber hinaus wurden alle über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben bis 2.500 € bereits vom Gemeinschaftsvorsitzenden im Rahmen seiner Geschäftsordnungskompetenz genehmigt. 

Folgende Überschreitung wird zur Genehmigung vorgelegt und in der endgültigen Jahresrechnung als bewilligt dargestellt: 

Haushaltsstelle        Bezeichnung                        Haushaltsansatz        Überschreitung        

0600.6320                Wartungskosten EDV                53.000 €                30.108,42 €

Die Mehrausgaben sind durch die beauftragte Firma entstanden, welche über den Servicevertrag hinaus viele Supportleistungen abgerechnet hat. Mittlerweile wurde die Firma gewechselt.

Di Ausgaben waren unabweisbar. Die Deckung erfolgt durch nicht verbrauchte Haushaltsmittel bei anderen Haushaltsstellen. Der Überschuss im Verwaltungshaushalt beträgt 27.147,79 €. Ursprünglich war eine Zuführung vom Vermögenshaushalt geplant. Auch im Vermögenshaushalt konnte ein Überschuss von 29.600,91 € erreicht werden, welcher der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird. 
Die Allgemeine Rücklage steigt damit auf 168.906,11 €.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben bei Haushaltsstelle 0600.6320.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Das Rechnungsergebnis 2019 enthält folgende Abschlusssummen: 





Bereinigtes Ergebnis 
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
nach § 79 KommHV-K.
 
 
 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.286.194,45 €
57.147,60 €
1.343.342,05 €
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
1.286.194,45 €
57.147,60 €
1.343.342,05 €

Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
0,00 €





Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 mit den vorgestellten Abschlusssummen fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.4. Erteilung der Entlastung für das Rechnungsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Lang, nimmt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Egold. 

Nach Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung muss die Gemeinschaftsversammlung über die Entlastung beschließen. 

Mit der Entlastung erklärt sich das Gremium mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019 einverstanden. 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2019. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö informativ 5
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5.1. Vorlage der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö informativ 5.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 ist der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen und nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen. Im Anschluss daran kann dann die Entlastung für das Rechnungsjahr durch Beschluss erteilt werden. 

Die Prüfung der Jahresrechnung wurde im Vorfeld der Sitzung bereits vorgenommen und das Ergebnis der Prüfung im Prüfungsbericht festgehalten. 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht, welcher den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vorliegt. 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts schließen jeweils mit 1.291.600,14 € ab. Im Vermögenshaushalt ergibt sich sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben eine Summe von 39.081,55 €. 

Dem Vermögenshalt konnte ein Betrag von rd. 33.471,55 € zugeführt werden, sodass keine Rücklagenentnahme notwendig war; im Gegenteil, der Rücklage konnte ein Betrag von rd. 5.684 € zugeführt werden, sodass die Allgemeine Rücklage auf 174.590,78 € angewachsen ist. 

Folgende Haushaltsreste wurden in das Rechnungsjahr 2020 übertragen: 

Haushaltsstelle        Bezeichnung                                        übertragener Haushaltsrest

0600.3610                Zuweisung vom Land (digitales Rathaus)        5.600,00 €


Über – oder außerplanmäßige Ausgaben, welche über der Grenze der Verfügungsberechtigung des Gemeinschaftsvorsitzenden (7.500,-- Euro) lagen, waren nicht zu verzeichnen. 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen sowie das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und billigt den übertragenen Haushaltsrest.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.2. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das Rechnungsergebnis 2020 stellt sich wie folgt dar: 


Bereinigtes Ergebnis 
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
nach § 79 KommHV-K.
 
 
 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.291.600,14 €
39.081,55 €
1.330.681,69 €
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
1.291.600,14 €
39.081,55 €
1.330.681,69 €

Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
0,00 €

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit den vorgestellten Abschlusssummen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.3. Erteilung der Entlastung für das Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Lang, nimmt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Egold. 

Nach Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung muss die Gemeinschaftsversammlung über die Entlastung beschließen. 

Mit der Entlastung erklärt sich das Gremium mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2020 einverstanden.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung mit Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes mit Anlagen wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vorab übermittelt.

Für das Haushaltsjahr 2021 sind folgende Einnahmen und Ausgaben geplant:  

Gesamteinnahmen und -ausgaben Verwaltungshaushalt:                                1.306.600,00 €

Gesamteinnahmen und –ausgaben Vermögenshaushalt:                                     85.000,00 €

Gesamthaushalt:                                                                        1.391.600,00 €

Gegenüber den Ansätzen des Vorjahres verringert sich das Verwaltungshaushaltsvolumen um 64.500,00 € und das Volumen des Vermögenshaushalts um 41.300,00 €. Das Gesamthaushaltsvorlumen reduziert sich somit insgesamt um 105.800,00 € bzw. 7 % gegenüber den Planansätzen des Jahres 2020. 

Die geplanten Ausgaben wurden in den vergangenen Jahren nicht vollständig benötigt, sodass die Verwaltungsgemeinschaft zum Beginn des Jahres 2020 über einen Rücklagenstand von rd. 174.000 € verfügte. Auch die im Jahr 2020 geplante Rücklagenentnahme von 96.300 € musste nicht beansprucht werden, sodass weiterhin eine sehr hohe Rücklage vorhanden ist, die in den kommenden beiden Jahren abgebaut werden soll, damit die Umlagezahlungen der Mitgliedsgemeinden auf einem stabilen Niveau bleiben. Für das Jahr 2021 ist daher eine Rücklagenentnahme von 85.500 € vorgesehen. 

Die Umlage für die Verwaltung der kostenrechnenden Einrichtungen sowie der Überzahl an Liegenschaften in der Gemeinde Seeshaupt im Jahr 2021 wird nachfolgend dargestellt:

Gemeinde Seeshaupt:
Kindergarten
64.663,53 €
Bestattungswesen
4.438,31 €
Wasserversorgung
34.259,81 €
Verwaltung der Liegenschaften
34.274,78 €
Summe
137.636,44 €

Gemeinde Iffeldorf:
Abwasserbeseitigung
  23.221,67 €
Bestattungswesen
    2.316,33 €
Wasserversorgung
  16.698,38 €
Summe
  42.236,37 €

Umlage des verbleibenden ungedeckten Bedarfs nach der Zahl der Einwohner.



Umlage in €/Einwohner im

Verwaltungshaushalt
880.427,19 € / 5.979 Einwohner = 147,25 €/ Einwohner (Vorjahr: 149,48 €, Senkung um 2,23 €/EW)

Vermögenshaushalt
0,00 € / 5.979 Einwohner = 0,00 €/Einwohner
(Vorjahr: 0,00 €, Senkung um 0,00 €)

Gesamtumlage
880.427,19 € / 5979 Einwohner = 147,25 €/ EW
(Vorjahr 149,48 €, Senkung um 2,23 €/EW)

Die Umlage verteilt sich auf die beiden Mitgliedsgemeinden folgendermaßen:

Gemeinde Iffeldorf

Verwaltungsumlage
2.712 Einwohner x     147,25 € =
399.350,82 €
Investitionsumlage
2.712 Einwohner x         0,00 € =
0,00 €
Gesamt

399.350,82 €

  Vorjahr: 402.987,63 €, Senkung um 3.636,81 €

Gemeinde Seeshaupt

Verwaltungsumlage
3.267 Einwohner x     147,25 € =
481.076,37 €
Investitionsumlage
3.267 Einwohner x         0,00 € =
0,00 €
Gesamt

481.076,37 €

  Vorjahr: 486.843,74 €, Senkung um 5.767,37 €

Zahllast Gesamt

Gemeinde Iffeldorf:          441.587,19 € ( - 10.121,87 €)

Gemeinde Seeshaupt:        618.712,81 € ( - 14.678,13 €)

Beschluss

Dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 

Auf die Erstellung einer Finanzplanung wird aufgrund Art. 10 Abs, 2 VGemO sowie Art. 41 Abs. 2 KommZG verzichtet.

Die Gemeinschaftsversammlung erläßt aufgrund Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 41 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021: 

§ 1 Haushaltsvolumen

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; 

er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit         1.306.600,00 €

und im

VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 85.000,00 € ab.


§ 2 Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4 Ungedeckter Finanzbedarf

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 1.060.300,00 € festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird von den Mitgliedsgemeinden wie folgt erhoben:
a)        Für die Verwaltung der kostenrechnenden Einrichtungen und der Überzahl an Liegenschaften der Gemeinde Seeshaupt wird folgende Verwaltungsumlage festgesetzt:

aa)    für die Gemeinde Seeshaupt:

1)        Verwaltung des Kindergartens: 64.663,53 €
2)        Friedhofsverwaltung: 4.438,31 €
3)        Verwaltung der Wasserversorgung: 34.259,81 €
4)        Liegenschaftsverwaltung: 34.274,78 €

bb)   für die Gemeinde Iffeldorf:

1)        Friedhofsverwaltung: 2.316,33 €
2)        Verwaltung der Wasserversorgung: 16.698,38 €
3)        Verwaltung der Abwasserentsorgung: 23.221,67 €

b)        Der verbleibende ungedeckte Bedarf in Höhe von 880.427,19 € wird als allgemeine Verwaltungsumlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden erhoben.

  1. Für die Berechnung der allgemeinen Verwaltungsumlage sowie der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 5.979 Einwohner festgesetzt.

  1. Die allgemeine Verwaltungsumlage 2021 wird je Einwohner auf 147,25 € festgesetzt.


§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Erhöhung des Gesamtvolumens der Leistungsorientierten Bezahlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seit 01.01.2019 gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt ein System zur strukturierten Leistungsbewertung der Beschäftigten. Diese Beurteilung ist die Grundlage für die Vergabe der jährlichen Leistungsprämie. Es werden der Arbeitserfolg mit den Unterkriterien Arbeitsmenge, Arbeitssorgfalt, Wirtschaftlichkeit, Bürger- und Kundenorientierung sowie die Arbeitsweise mit den Unterkriterien Lernbereitschaft, Eigenverantwortung, Motivation und Teamfähigkeit bewertet. 

Ausgehend von einer vereinbarten Zielgröße von 8 v. H. entspricht bis zu einer Vereinbarung eines höheren Vomhundertsatzes das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen 2,00 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers (§ 18 Abs. 3 TVöD).

Der Arbeitgeber darf im Rahmen der übertariflichen Kompetenz über das pflichtige Gesamtvolumen hinausgehende Beträge ausloben. Soweit ein kommunaler Arbeitgeber dies im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Verwaltung ermöglichen kann und keine haushaltsrechtlichen oder sonstigen Verbote entgegenstehen, ist ihm grundsätzlich unbenommen, freiwillig zusätzliche Beträge für leistungsorientierte Bezahlung bereitzustellen. Es handelt sich dabei um eine gewillkürte Aufstockung „on top“. Gründe der Praktikabilität sprechen dafür, die Formen und Methoden entsprechend wie beim pflichtigen Gesamtvolumen anzuwenden.

Zahlreiche Gemeinden in den Landkreisen Starnberg und Bad Tölz-Wolfratshausen, sowie der Landkreis Weilheim-Schongau machen von dieser übertariflichen Möglichkeit zur Erhöhung des Gesamtvolumens zur Leistungsorientierten Bezahlung gebrauch. Der Landkreis Weilheim-Schongau erhöhte das Gesamtvolumen von 2,00 % auf 3,00 % rückwirkend für den Beurteilungszeitraum 2019/2020.

Auch in der Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt soll das Gesamtvolumen an das Modell des Landkreises Weilheim-Schongau angepasst werden. Es soll die Wertschätzung für die gute Arbeitsleistung der Mitarbeiter auch monetär zum Ausdruck kommen. Zudem soll innerhalb des Landkreises Weilheim-Schongau keine Konkurrenz zum Modell des Landratsamtes geschaffen werden. 

Für die VG Seeshaupt kommt erschwerend hinzu, dass umliegende Gemeinden in den Landkreisen Starnberg und Bad Tölz-Wolfratshausen eine Ballungsraumzulage bezahlen, was Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau trotz vergleichbar hoher Lebenshaltungskosten nicht gestattet ist. Die Ballungsraumzulage erhalten auch Beschäftigte, die ihren Wohnsitz außerhalb des Ballungsraums haben. Somit hat die VG Seeshaupt gegenüber diesen Gemeinden einen klaren Wettbewerbsnachteil. Durch die Erhöhung des Gesamtvolumens des LOB soll die Attraktivität des Arbeitgebers VG Seeshaupt gesteigert werden. 

Die Verwaltung empfiehlt die Erhöhung auf 3,00 % wie vorgetragen rückwirkend für das Jahr 2020.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, das Volumen der leistungsorientierten Bezahlung für die Tarifbeschäftigten von 2 v.H. auf 3 v.H. der ständigen Monatsentgelte zu erhöhen. Die Erhöhung wird bereits bei der Ermittlung der Leistungsprämie im Januar 2021 berücksichtigt. Zudem wird beschlossen, auch für den Bereich der Beamten eine Leistungsprämie nach den gesetzlichen Bestimmungen einzuführen. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird bevollmächtigt, die Vergabeentscheidungen zu treffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Frau Eberle erkundigt sich, wie innerhalb der Verwaltung die Beschaffung von Produkten aus dem fairen Bereich gehandhabt wird bzw. bzw. wer innerhalb der Verwaltung hierzu Ansprechpartner sei. 
Herr Bäck teilt mit, dass z.B. die Papierbeschaffung zentral für die Verwaltung und auch die Grundschule bei einer gemeinnützigen Einrichtung vorgenommen wird. 

Datenstand vom 03.12.2021 14:34 Uhr