Haushaltsplan 2020 - Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 26.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Da künftig alle Aufwendungen des Winterdienstes mit Ausnahme der Rechnungen der Landkreise über die VG laufen, ist der letzte Satz des Beschlusses der VG-Versammlung vom 20.11.2018 nicht mehr relevant („Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufes des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt.“), siehe auch Vorberatung des Haushalts 2020 in der VG-Versammlung vom 22.10.2019.

Deswegen wäre die bisherige Beschlusslage (nunmehr hoffentlich letztmals) für die Zukunft anzupassen. Da dies zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht einen Beschluss über eine abweichende VG-Umlage darstellt, wäre Einstimmigkeit wünschenswert. Damit sollte das dauerhaft für die Zukunft so gelten.

Beschluss

Ab dem  Haushaltsjahr 2020 wird die Verwaltungsumlage abweichend von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung fortgeschriebene Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12. des vorvorigen Jahres  (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO). Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet.

Der Spitzabrechnung der Bauhofumlage des Verwaltungshaushaltes wird dabei die Summe der tatsächlichen Rechnungsergebnisse des Verwaltungshaushaltes des Unterabschnittes 7711 (Bauhof) zugrunde gelegt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2019 12:02 Uhr