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ie öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11.03.2019 bis 12.04.2019 statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde: Stellungnahme vom:
Schwaben Netz 09.03.2019
Staatliches Bauamt 22.02.2019
Amt für Ländliche Entwicklung 13.03.2019
Staudenwasser 25.02.2019
Gewerbeaufsichtsamt 02.04.2019
Fernleitungs-Betriebs GmbH 27.02.2019
Regierung von Schwaben 05.04.2019
Vermessungsamt 04.04.2019
IHK 11.04.2019
HWK 26.02.2019
Bischöfliche Finanzkammer 22.02.2019
LEW 06.03.2019
Bundeswehr 25.02.2019
Markt Ziemetshausen 12.03.2019
Gemeinde Langenneufnach 02.04.2019
Gemeinde Aichen 19.03.2019
Werner Gumpinger 25.02.2019
Folgende Stellungnahmen sind mit Anregungen eingegangen:
Behörde: Stellungahme vom
Landratsamt Augsburg 10.03.2019
- Erschließung des westlichen Grundstückes der Fl.-Nr. 279 der Gemarkung Walkertshofen
Beschluss:
Die Zufahrt zu dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 279, Gemarkung Walkertshofen erfolgt über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 273, Gemarkung Walkertshofen.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Beschluss:
Die Planzeichnungen und der Textteil werden entsprechend ergänzt:
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
- Untere Naturschutzbehörde. Zusätzliche Eingrünung nach Westen und Abstand der Begrünung. Bestehende Obstbäume als Bestand erhalten. 4- 5 zusätzliche Hochstämme wegen der Streuobstwiese pflanzen, Legende ergänzen.
Beschluss:
Die Planzeichnungen werden entsprechend den Forderungen des Naturschutzes geändert.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
- Tiefbauverwaltung: Keine Oberflächenentwässerung in die Kreisstraße und Straßenbenutzungsvertrag für die Schmutzwasserkanalisation. Rückschnitt der Bepflanzung im Einmündungsbereich zur Kreisstraße
Beschluss:
Die Anregungen werden für die Erschließungsplanung berücksichtigt. Im Herbst wird die Bepflanzung im Einmündungsbereich zurückgeschnitten.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
- Brandschutz: Löschwasserbedarf, Hydrantennetz, Zufahrtswege Feuerwehr, Gefahr durch Oberirdische Stromversorgung.
Beschluss:
Die Löschwasserversorgung ist gesichert. Die Mindestabstände zu den Oberirdischen Stromleitungen werden eingehalten.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Beschluss:
Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass die Mülltonnen zur Aichener Straße gebracht werden müssen.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10.04.2019
Hinweis zur Verwertung von Mutterboden.
Beschluss:
Der Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 06.03.2019
Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG
Beschluss:
Die Hinweise werden vom Landratsamt im Einzelbauvorhaben geprüft.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth 15.03.2019
Stellungnahme wurde im Wesentlichen vom Wasserrecht des Landratsamtes vorgebracht.
Beschluss:
Die Bedenken wurden im Zuge der Abwägung der Stellungnahme des LRA Wasserrechts als Hinweis aufgenommen:
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Rechnerischer Nachweis der ausreichenden Dimensionierung des bestehenden Regenwasserkanals.
Beschluss:
Die Überrechnung muss im Zuge Erschließungsplanung erfolgen.
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Hannelore Weber: 12.03.2019
Bedenken zu abfließendem Hangwasser
Beschluss:
Die Bedenken wurden im Zuge der Abwägung der Stellungnahme des LRA Wasserrechts und WWA als Hinweis aufgenommen:
Abstimmung: 11 : 0
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.
Günter Refle 25.02.2019
Landwirtschaftliche Immissionen sind hinzunehmen.
Beschluss:
Auf Punkt 6 der Begründung wird verwiesen.