Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Fl.-Nr. 56, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.07.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                56, Gemarkung Walkertshofen


Für das Bauvorhaben wurde bereits eine formlose Bauvoranfrage gestellt und im Gemeinderat am 26.03.2019 positiv beschieden.
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um einen Walmdachbungalow mit 25° Dachneigung.

Ein ca. 5 m breiter Streifen an der Westseite des Grundstückes befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weideweg-Ost“ außerhalb des Baufensters (s. Skizze), ansonsten beurteilt sich das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Die Erschließung erfolgt über einen ca. 5 m breiten, östlich verlaufenden rechtlich gesicherten Privatweg.

Das zu bebauende Grundstück ist mit Dienstbarkeiten belastet.

Die Vorsitzende reicht dem Gemeinderat die Planunterlagen zur Einsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Die eingetragenen Dienstbarkeiten und die damit verbundenen Einschränkungen sind vom Eigentümer zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2019 09:28 Uhr