Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 253, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.03.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                253, Gemarkung Walkertshofen

Der Antragsteller möchte im östlichen Anschluss an das traufständige Wohnbestandsgebäude einen giebelständigen Neubau mit nahezu gleicher Traufhöhe errichten.
Vorab sollen hierfür vorhandene Anbauten am Wohnhaus entfernt werden.

Im Kellergeschoss des geplanten Gebäudes ist eine Garagen- und Geschäftsnutzung vorgesehen, Erd-, Ober- und Dachgeschoss werden zu Wohnzwecken genutzt.

Da die östliche Abstandsfläche nicht vollständig auf dem Grundstück des Eigentümers liegt, ist eine Abstandsflächenübernahme des betreffenden Nachbarn erforderlich.
Die Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt dem Bauantrag bei.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2020 09:19 Uhr