Die Vorsitzende begrüßt Herrn Wandinger vom Büro LARS Consult, Memmingen. Herr Wandinger stellt erneut dem Gemeinderat den Entwurf des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ vor.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelneufnach in seiner Sitzung vom 21.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den innerörtlichen Bebauungsplan Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst hat. Weiterhin wurde zur Sicherung der Planungsziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen.
Ziel der Planung ist es, eine maßvolle Nachverdichtung und Realisierung aktueller Wohnformen zu ermöglichen und gleichzeitig die gewachsene Siedlungs- und Baustruktur zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Die Siedlungsstruktur Mittelneufnachs ist geprägt durch die besondere topographische Lage und historische Entwicklung der Gemeinde aus zwei Haufendörfern östlich und westlich der Neufnach. Bestimmend für das Ortsbild sind nach wie vor kräftige, zweigeschossige Baukörper mit prägenden, ungestörten Dachflächen. Die ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen weisen noch vielfach die charakteristische Form eines sog. Langhauses auf.
Der Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 34, 34/3 (Teilbereich), 37, 38, 41 (Teilbereich), 45, 42, 42/1, 43/3, 43/9-10, 43/12-15, 43/16 (Teilbereich), 43/18, 46, 46/3, 46/4, (Teilbereich), 46/6-9, 48, 49, 51, 52/2-3, 57, 59, 61/2, 62, 138 (Teilbereich), 140, 141, 143/3-4, 143/6, 144, 144/2-3, 145, 147, 147/1-2, 148 (Teilbereich), 151, 151/5 (Teilbereich), 152, 152/2, 159, 162, 163, 165, 166/1, 169/3, 170, 170/1, 170/2-3 (Teilbereiche), 181, 182, 184, 185, 569/2, 629/4-6, 629/8-11, 629/12-17, 648/9 (Teilbereich), 863/3, 2110, 2110/1, 2280/1 (Teilbereich), 2283 (Teilbereich), 2287 (Teilbereich), 2319 (Teilbereich), Gemarkung Mittelneufnach. Die Gesamtfläche beträgt ca. 7,2 ha gemäß Lageplan des Planungsbüros LARS consult GmbH.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im sog. Regelverfahren beschlossen. Im Rahmen der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB, Fassung vom 27.07.2021 wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führt. Es sind keine besonders empfindlichen Gebiete gem. Anlage 2 des BauGB direkt oder indirekt erheblich nachteilig betroffen. Es besteht keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. Ferner bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Insofern – und da es sich um eine Maßnahme der Innentwicklung handelt – sind die Bedingungen erfüllt, dass der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt werden kann. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen werden. Der Verfahrenswechsel ist im Zuge der öffentlichen Auslegung entsprechend bekanntzumachen.
Lageplan des Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 12 „Schwabmünchner Straße /Kirchheimer Straße“ (maßstabslos)
Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde LARS Consult aus Memmingen beauftragt. Herr Wandinger wird in der Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes vorstellen.
Die Planungsunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: