Lüftungsanlage für Kindergarten Sonnenschein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 ist es möglich, für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren eine Förderung in Höhe von 80 % zu erhalten. 

Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
- im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
- im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst, z. B. Decken- und Wanddurchbrüche, Beratungs- und Planungsleistungen. Weitere förderfähige Begleitmaßnahmen können der Richtlinie und dem technischen Merkblatt entnommen werden (siehe Anhang).
In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Es sind die im technischen Merkblatt enthaltenen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen.

Der Antrag erfolgt online über das Portal der BAFA und muss bis spätestens 31.12.2021 gestellt werden. Ein Energieberater ist hierfür nicht notwendig.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, mobile Luftreinigungsgeräte  für Gruppen- und Funktionsräume in Kitas über das Förderprogramm „Technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung“ bezuschussen zu lassen. Die technischen Voraussetzungen können der anhängenden Richtlinie entnommen werden. Gefördert werden hier 50% der zuschussfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.750,00 € je förderfähigem Raum. Der Förderantrag muss bis spätestens 31.12.2021 gestellt werden.

Aufgrund von Erfahrungen in einem anderen Kindergarten wurden dort zwei Gruppenräume, zwei Gruppennebenräume, Schlafraum, Therapie- und Personalraum (Fläche ca. eines Gruppen- oder Mehrzweckraumes), mit einer stationären Neuanlage im Bestand geplant und beantragt. Die Gesamtkosten dort beliefen sich auf ca. 120.000,00 € wovon 80 % gefördert werden, somit verbleibt hier ein Restbetrag von 24.000,00 €. Es liegen Angebote für externe Lüftungsgeräte vor, welche zwischen 3.000,00 € - 6.000,00 € liegen. Bei einer Förderung von 1.750,00 € und einem mittleren Preis von 4.500,00 € verbleiben je Gerät Kosten 2.750,00 €. Was bei obigen 7 Räumen eine von Gesamtinvestition ca.19.250,00 € bedeuten würde. Ob die mobilen Geräte später ebenfalls als ausreichend bewertet werden, kann nicht prognostiziert werden. Bei einer Differenz von ca. 5.000,00 € erscheint eine stationäre professionell ausgelegte Lüftungsanlage die sinnvollere Variante ist.    

Da momentan in den Nachbargemeinden der VG auch in Lüftungsanlagen in Kindergärten und Schule investiert wird, bittet die Vorsitzende um Beratung.       

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 
Das Gremium befürwortet eine Antragstellung auf Erhalt einer Förderung für eine Lüftungsanlage im Kindergarten „Sonnenschein“.

Die Vorsitzende soll für eine Kostenschätzung einen zugelassenen Fachplaner beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.10.2021 09:35 Uhr