Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 10 - Höhenlage, Fl.-Nr. 1420, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 26.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Lagerzeltes /
Temporäres Aufstellen eines Lagerzeltes für 2 Jahre
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes – Höhenlage
Fl.-Nr.: 1420, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben wurde unter der Bezeichnung „Errichtung eines Lagerzeltes“ bereits in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 behandelt; es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet ehemaliges Bundeswehrgelände“.
Der Antragsgegenstand wurde auf Empfehlung des Landratsamtes in
„Temporäres Aufstellen eines Lagerzeltes für 2 Jahre“ geändert. Ebenso wurde der Nachweis für einen Stellplatz (gem. Garagen- und Stellplatzverordnung) nachgereicht und eine isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften Art. 28 (Brandwände) und Art. 25 (tragende Wände und Stützen) beantragt.
Für die Höhenlage des Zeltes ist folgende Befreiung der Gemeinde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Punkt 2.1.3 der textlichen Festsetzungen erforderlich:
Gegenüber der zulässigen Höhenlage des Erdgeschossfußbodens (lt. Bebauungsplan 15 cm bergseitig über dem vorhandenen Gelände) wird eine Höhe des Erdgeschossfußbodens mit 85 cm über Naturgelände beantragt.
Begründung: Diese Höhenlage ist wegen der erforderlichen Laderampe notwendig.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens (85 cm über natürlichem Gelände) das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2021 09:54 Uhr