Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, nächstmals 2023, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.
Laut Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Augsburg vom 27.01.2023 sind für die Gemeinde Langenneufnach mindestens 4 Personen für die Vorschlagsliste zu benennen.
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste muss durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Bisher haben sich 4 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben (siehe beigefügte Excelliste).
Die Vorschlagsliste muss nach Beschluss des Gemeinderates eine Woche öffentlich ausgelegt werden.
Aufgrund der Frist zur Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht ist die Beschlussfassung zur Fristwahrung in dieser Sitzung notwendig.
Beschluss
Der Gemeinderat Langenneufnach stimmt der Aufnahme der genannten Bewerber in die Vorschlagsliste zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 10.05.2023 09:22 Uhr