Tekturantrag "Kinderhaus St. Martin", Fl.-Nr. 545, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Tekturantrag „Kinderhaus St. Martin“ – Antrag auf Abweichung von Art. 31 BayBO - Rettungswege

Fl.-Nr.:        545, Gemarkung Langenneufnach

Für das genehmigte Bauvorhaben „Kinderhaus St. Martin“ wird ein Tekturantrag für die
Abweichung von Art. 31 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gestellt.

Gem. Art. 31 Abs. 1 BayBO müssen für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum
wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten in jedem Geschoss mindestens zwei
voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen
jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.


Beantragte Abweichung:
Es wird beantragt, für einen Aufenthaltsraum auf den zweiten, über einen notwendigen Flur direkt
ins Freie führenden Rettungsweg zu verzichten.

Begründung:
Der betreffende Raum Nr. B.1.12 „Snoezelen“ wurde bisher als Nassbereich für Krippenkinder 
genutzt, daher war kein zweiter Rettungsweg erforderlich.
Durch die Umnutzung von „Snoezelen-Raum“, in dem aufgewühlte Kinder unter ständiger Aufsicht
„zur Ruhe kommen / geerdet“ bzw. beruhigt werden sollen, bekommt dieser Raum Aufenthalts-
Charakter und benötigt einen zweiten Rettungsweg.
Da das vorhandene Fenster nicht als Rettungsweg dienen kann und die Erstellung eines zweiten
Rettungswegs nur mit erheblichem baulichen Aufwand möglich ist, soll dieser organisatorisch
sichergestellt werden.

Folgende organisatorische Maßnahmen werden vom Nutzer sichergestellt:

  1. Im Raum halten sich maximal 3 - 5 Kinder sowie ausschließlich unterwiesenes Aufsichtspersonal auf.
  2. Während der Hauptbetriebszeit der Krippe (=Hauptnutzungszeit des Snoezelen-Raumes) von frühmorgens bis 13.00 Uhr nachmittags sind die Kinder niemals ohne Aufsichtspersonal in diesem Raum.
  3. Sofern darüber hinaus eine Nutzung des Raumes durch einzelne Kinder erfolgen muss, bleibt die Türe des Raums, ebenso wie auch die Türen der angrenzenden Räume immer vollständig geöffnet. Dies wird durch an Ort und Stelle verfügbare Bodengewichte gewährleistet und alle Mitarbeiter werden regelmäßig unterwiesen, damit steht der Raum mit dem nutzungsbedingt immer belebten „Spielflur“ in Verbindung und kann damit als „Vergrößerung diese Spielflurs“ betrachtet werden.

Hinweis:
Der Raum ist wie alle anderen Aufenthaltsräume auch mit funkvernetzten Rauchmeldern ausgestattet, deren Funktion regelmäßig überprüft wird.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 09:41 Uhr