Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft; Billigung der Planunterlagen und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen beschlossen. Mit der Planung wurde das Ing.-Büro Opla, Augsburg beauftragt. Unter Berücksichtigung der angrenzenden Siedlungsgebiete hat das Ing.-Büro einen Vorentwurf des FNP erstellt. 

Herr Dehm und Herr Gotterbarm werden durch die Vorsitzende begrüßt. Herr Dehm stellt die Planung vor. 

Die Entwicklungspotenziale von Wind – Raumwiderstände teilt sich in harte (Siedlungen, Stromleitungen, Einflugschneisen, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) und weiche (Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Denkmalschutz) Raumwiderstände auf. Es ergeben sich mögliche Konzentrationszonen, C = sicher und A = möglich. Nach Abzug artenschutzkartierter Flächen verbleiben 121,7 ha (allein diese Fläche 7,2 %). Eine weitere Reduzierung der Flächen um 90 m zum Artenschutz und zu Wohnen verbleiben 78,1 ha = 4,6 % bei Rotor-In. 

Diskussionsverlauf

Die möglichen Flächen werden im Rat anhand der vorliegenden Unterlagen näher betrachtet. Sehr ausführlich erläutert Herr Dehm zur Beachtung des Arten- und Umweltschutzes. Die Potenzialfläche Süd-Ost (Rotor-In) weist die größten Abstände zu den Hauptsiedlungseinheiten innerhalb der Gemeinde Mittelneufnach und außerhalb der Gemeinde auf. Im Durchschnitt 1,8 km.
Am Ende des Vortrages werden die weiteren Verfahrensschritte vorgetragen.
Es gibt zwei Verfahrensschritte mit je 3 Monaten bis Oktober 2023, spätestens zum 01.02.2024 muss der FNPL in Kraft gesetzt sein. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelneufnach billigt den Vorentwurf der Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft mit der Konzentrationszone Windkraft unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und der ggf. noch einzuarbeitenden artenschutzrechtlichen Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelneufnach beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dehm und Herr Gotterbarm verlassen um 20.45 Uhr den Sitzungssaal.

Datenstand vom 21.03.2023 10:07 Uhr