TSV Walkertshofen - Genehmigung Wasserentnahme Neufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Der TSV Walkertshofen, vertreten durch den 2. Vorstand Herr Christoph Endres, beantragt die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zur Entnahme von Wasser aus der Neufnach über eine Zisterne zum Zwecke der Bewässerung der Sportanlagen auf den Flur-Nrn. 931 und 451 der Gemarkung Walkertshofen beim Landratsamt Augsburg.

Die Gemeinde Walkertshofen ist Trägerin der Unterhaltungslast für die Neufnach und wird im Hinblick auf die dortigen Belange eine Frist zur Äußerung bis 19.01.2024 gegeben.

Die Erläuterung der geplanten Maßnahme liegt an.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen ist mit der Entnahme von Wasser aus der Neufnach über eine Zisterne zum Zwecke der Bewässerung der Sportanlagen auf den Fl.-Nrn. 931 und 451, Gemarkung Walkertshofen durch den TSV Walkertshofen einverstanden.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Christoph Endres ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er enthält sich der Stimme.

Datenstand vom 31.01.2024 11:52 Uhr