Umbau einer Halle zu Wohnhaus mit Garage, Flur-Nr. 32, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 12.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.05.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Umbau einer Halle zu Wohnhaus mit Garage
Fl.-Nr.:                        32, Gemarkung Mittelneufnach 

Das geplante Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB auf seine Einfügung in die bestehende Umgebungsbebauung geprüft.

Die bestehende Halle soll unter Berücksichtigung des vorhandenen Wintergartens (14,38 m²) in ein Wohngebäude umgewandelt werden. Das geplante Gebäude umfasst eine Grundfläche von 19,49 m × 9,20 m und wird mit zwei Vollgeschossen sowie einem Satteldach mit einer Dachneigung von 42 Grad realisiert.

Darüber hinaus ist eine Erweiterung der bestehenden Garage durch einen Anbau mit einer Gesamtfläche von 82,43 m² (9,23 m × 9,48 m) vorgesehen. Da sich die Garage in einem Abstand unter 2,5 m Bereich zum Nachbargrundstück befindet, werden die angrenzenden Wände gemäß Art. 28 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als Brandwände ausgeführt.

Der Antragsteller stellt gemäß Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einen Antrag auf Abweichung von den geltenden Abstandsflächen. Die Begründung hierfür liegt in der unveränderten Struktur des Hauptbaukörpers trotz der baulichen Umgestaltung. Darüber hinaus wurden durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zwei weitere Stellplätze in Form einer Garage realisiert. Die erforderlichen Nachbarunterschriften zur Zustimmung des Antrages liegen dem Landratsamt Augsburg vor.

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung und fügt sich in das bestehende Ortsbild ein. 

Hinweis:
Das Dachgeschoss verfügt derzeit über keinen Zugang, was im Brandfall eine erhebliche Herausforderung für die örtliche Feuerwehr darstellen und deren Einsatzmöglichkeiten erheblich beeinträchtigen kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Einrichtung eines solchen Zugangs nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Diese Information dient daher lediglich als Hinweis.

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben am Bestandsgebäude wird mit den Eingabeplänen des Umbaus im Gremium gesichtet. Die Vorsitzende zeigt einen Lageplan mit Grundriss und erläutert zum Brandschutz.
Die Vorsitzende teilt mit, dass sie Rücksprache mit dem Bauamt des LRAA gehalten hat, da die Zeichnungen im OG und DG keinen Eintrag „Brandwand“ haben und das Dach darstellerisch über die Brandwand geführt wird. Dies ist nur mit nicht brennbaren Materialien möglich. Das Bauamt hat dies auch registriert und wird im Bescheid noch einmal ausdrücklich auf die Herstellung einer Brandwand nach BayBO hinweisen, als Auflage machen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Antrag sein gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2025 08:53 Uhr