Bebauungsplan Nr. 4 "Im Riedle" 1. Änderung, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 22.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Planentwurf des Ing.-Büros Tremel wurde über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Nardo vom Ing.-Büro Tremel zur Sitzung. Herr Nardo erläutert die Planung anhand den o. g. Planunterlagen.

Diskussionsverlauf

Herr Nardo erläutert die überarbeitete Fassung des Bebauungsplanes „Im Riedle“. Eine Grünfläche mit Spielplatz wurde aufgenommen. Die Bauflächen am Ortsrand sind ca. 730 qm (inkl. Ortsrandeingrünung) groß, bei den anderen Grundstücken sind die Flächengrößen etwas geändert worden. Ein Doppelhausvorschlag befindet sich im Bereich innerhalb der Ringstraße.
Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen, dass die Ringstraße ohne Durchstich, Anschlussstraße nach Süden, belassen wird.

Der Gemeinderat möchte, dass die bebaubaren Grundstücksflächen so offen wie möglich gehalten werden. Er ist auch einvernehmlich für die vorgeschlagene Bebauung:
EG + DG mit Satteldächer am Ortsrand (H1 + H2) und für EG + OG und flach geneigtem Satteldach oder Walmdach im restlichen Baugebiet (H3).
Die Dachneigung Satteldach im Gebiet (H2) wird abgeändert auf 32 – 41 Grad
Flachdächer wurden kontrovers diskutiert.

Die Zufahrt in das Baugebiet ist an einer Böschung von 5 m. Ein Versetzen nach rechts (Osten) der Straße kann erst nach Höhenaufmaß überplant werden. Es ist jeweils Grunderwerb notwendig, da die Flur des Feldweges nicht breit genug ist. Dieser wurde vom Eigentümer zugesagt.
Frau Thümmel ist mit dem Staatl. Bauamt im Gespräch, um evtl. eine Querungshilfe und damit eine Drosselung des Tempos am Ortseingang zu erreichen.
Der Gemeinderat hat Änderungen zum Textteil.
Herr Nardo nimmt die jeweiligen Anmerkungen vom Gemeinderat in die gefertigten Planunterlagen vom 22.05.2017 auf.          

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle“ gemäß den beiliegenden Planunterlagen.

Der Gemeinderat billigt die vom Ingenieurbüro Tremel mit dem Datum vom 22.05.2017 gefertigten Planunterlagen, samt Begründung und Textteil mit den jeweiligen Anmerkungen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Planunterlagen das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2017 12:47 Uhr