Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Carports auf Fl.-Nr. 772/9, Gemarkung Scherstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 02.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Carports
Fl.-Nr.: 772/9, Gemarkung Scherstetten
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Klafferberg – 1. Änderung“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Die Errichtung von Carports ist gem. § 6 der textlichen Festsetzungen zulässig.
Der Bauwerber möchte den Carport direkt an den Rand der öffentlichen Verkehrsfläche stellen, da ansonsten bei einer weiter nördlich gelegenen Aufstellung der alte Baumbestand gefährdet wäre und die Hanglage entgegensteht.
Das Einverständnis des angrenzenden betroffenen Nachbarn mit der Planung
liegt vor.
Da es sich bei der Erschließungsstraße um eine ausschließliche Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr handelt, bestehen aus verkehrstechnischer Sicht keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht. Der südliche Grenzabstand von 1,0 m zur Straße soll eingehalten werden. Das Carport soll entsprechend dem festgelegten Grenzabstand in Richtung Norden versetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2018 09:38 Uhr