Antrag auf isolierte Befreiung, Fl.-Nr. 167/14, Gemarkung Scherstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 07.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Fl.-Nr.: 167/14, Gemarkung Scherstetten
Für die künftige Bebauung auf dem Flurstück 167/14 wird vom Eigentümer ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Scherstetten-West“ gestellt.
Da der Bebauungsplan aus dem Jahre 1986 stammt und die Festsetzungen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Bauherren entsprechen werden folgende Befreiungen beantragt:
Art der Abweichung
- Betr. § 3.2 – Maß der baulichen Nutzung
Art der Befreiung
- Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,25
- Betr. § 3.3 – Maß der baulichen Nutzung
Art der Befreiung
- Erhöhung der zulässigen Geschossflächenzahl von 0,35 auf 0,40
- Betr. § 5.2.2 und § 5.3 - Stellung und Gestaltung der Gebäude
Art der Befreiung
- Erhöhung des zulässigen Kniestockes von 0,2 m auf
- A) max. 0,8 m mit einer zulässigen Dachneigung von 32 - 40°
- B) max. 1,2 m mit einer zulässigen Dachneigung von 32 - 35°
Beschluss
Der Gemeinderat stellt den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Die max. zulässige Kniestockhöhe darf 0,8 m betragen, bei einer zulässigen Dachneigung von 32° -
40°.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2018 10:23 Uhr