Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 14.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2019 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2018 vorberaten. Die gewünschten Änderungen sind eingearbeitet.

Folgende Bemerkungen:

  • Es wird nunmehr davon ausgegangen, dass in 2018 kein zweites Darlehen aufzunehmen ist. Ansätze für Grunderwerb Wohnbau und Gewerbe (6200.9320 und 7910.9320) wurden in 2019 aufgenommen.
  • Ein Überschlag der Jahresrechnung 2018 samt eines Ansatzes für eine Rücklagenentnahme aus Überschuss wird zum Haushaltsbeschluss nachgeliefert.
  • Für die Dezember-Sitzung steht noch die Verlängerung/Umschuldung eines Darlehens an (Restschuld zum Ende 2018 noch 664.052,00 €. Die Verwaltung wird Angebote zu den bisherigen Konditionen einholen (Annuitätendarlehen mit einer Annuität von 50.000,00 €, Zinsfestbindung alternativ 5 bzw. 10 Jahre).

Nach dem vorliegenden Entwurf bestehen die folgenden Kreditbedarfe:
2019 ca. 1 Mio. €
2020 ca. 1,4 Mio. €
2021 ca. 0,3 Mio. €

Die Kreditermächtigung für 2019 dürfte formal größtenteils genehmigungsfähig sein (918.400,00 €). Allerdings dürften die o.g. Kreditaufnahmen in Summe über dem Betrag liegen, den das Landratsamt inhaltlich für vertretbar hält.
Haushalt und Finanzplan wären jetzt vorzuberaten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Der Gemeinderat diskutiert den Haushalts- und Finanzplan. Über Folgendes besteht im Gemeinderat Einvernehmen:

  • Der Haushaltsplan geht davon aus, dass erhebliche Beträge noch im Jahr 2018 beglichen werden können (Baukosten Wohnbaugebiet „Kirchenbauer“, Gewerbegebiet, Wertstoffhof, Rathausumfeld, Erwerb landwirtschaftlicher Flächen). Hierfür wären in 2019 keine ausreichenden Ansätze vorhanden. Allerdings würde sich widrigenfalls das Rechnungsergebnis 2018 entsprechend verbessern, so dass Deckungsmittel in 2019 für entsprechende Mehrausgaben zur Verfügung stehen.
  • In 2018 darf ein neuer Boden im Büro Geschäftsleiter verlegt werden. Die entsprechenden Mehrausgaben bei 0600.5000 werden genehmigt. Die Ansätze in den Jahren 2019 bis 2022 werden auf je 5.000,00  € erhöht, so dass nach und nach die Böden in den Rathausbüros erneuert werden können.
  • Der Haushalt 2019 kann auf der kommenden Sitzung am 12.12.2018 verabschiedet werden.

Datenstand vom 12.12.2018 11:58 Uhr