Formlose Voranfrage zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kirchenbauer", Fl.-Nr. 1/22, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 14.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die Antragsteller möchten auf ihrem Hanggrundstück ein Haus mit zwei Vollgeschossen erstellen, wobei das zweite Vollgeschoss in einem vollständig nutzbaren Dachgeschoss ohne schräge Wände liegen soll, wofür eine maximale Traufhöhe von 6,75 m erforderlich ist.
Begründet wird der Antrag mit einer optimierten Nutzung der Räumlichkeiten im Obergeschoss ohne erforderlichen Einbau von Dachflächenfenstern.
Die Dachfläche möchten die Antragsteller für die Errichtung einer Solaranlage nutzen.

Für folgende textliche Festsetzung des Bebauungsplanes ist hierfür eine Befreiung erforderlich:

Punkt 6.2        Traufhöhe

Die maximal zulässige Traufhöhe beträgt 6,25 m, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.

Beantragte Befreiung:

Erhöhung der maximal zulässigen Traufhöhe auf 6,75 m, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane s das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.12.2018 11:58 Uhr