Formlose Voranfrage zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kirchenbauer", Fl.-Nr. 1/22, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 14.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Die Antragsteller möchten auf ihrem Hanggrundstück ein Haus mit zwei Vollgeschossen erstellen, wobei das zweite Vollgeschoss in einem vollständig nutzbaren Dachgeschoss ohne schräge Wände liegen soll, wofür eine maximale Traufhöhe von 6,75 m erforderlich ist.
Begründet wird der Antrag mit einer optimierten Nutzung der Räumlichkeiten im Obergeschoss ohne erforderlichen Einbau von Dachflächenfenstern.
Die Dachfläche möchten die Antragsteller für die Errichtung einer Solaranlage nutzen.
Für folgende textliche Festsetzung des Bebauungsplanes ist hierfür eine Befreiung erforderlich:
Punkt 6.2 Traufhöhe
Die maximal zulässige Traufhöhe beträgt 6,25 m, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.
Beantragte Befreiung:
Erhöhung der maximal zulässigen Traufhöhe auf 6,75 m, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane
s das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 12.12.2018 11:58 Uhr