Änderung der Zweckvereinbarung zum "Gemeinsamen Bauhof"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 3

Sachverhalt

In der letzten Gemeinschaftsversammlung wurden die Satzungen zur Übertragung der Grüngutannahme an die VG vertagt. Laut Landratsamt muss zur Ermächtigung der VG zum Erlass der Satzungen zur Grüngutannahme einschließlich der Gebührensatzung die Zweckvereinbarung geändert werden.

Die Gemeinde Mickhausen hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.01.2019, die Gemeinde Walkertshofen mit Beschluss vom 22.01.2019, die Gemeinde Mittelneufnach mit Beschluss vom 28.01.2019, die Gemeinde Langenneufnach mit Beschluss vom 30.01.2019 und die Gemeinde Scherstetten mit Beschluss vom 06.03.2019 die Änderung der Zweckvereinbarung beschlossen.

Die Änderungen sind in beiliegender Zweckvereinbarung r ot markiert. Die Zweckvereinbarung wurde im RIS bereitgestellt.

Um eine einheitliche Regelung für die gesamte VG zu haben, wird auch eine halbe Stunde wöchentlich des Mitarbeiters des Wertstoffhofes für die Grüngutannahmestelle von Mittelneufnach von der VG übernommen. Dafür erhält die VG die Gebühren.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die geänderte Zweckvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2019 10:20 Uhr