Örtliche Rechnungsprüfung 2017 der Gemeinde Langenneufnach, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung - Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 30.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 30.01.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende ist bezüglich der Entlastung persönlich beteiligt und nimmt an der Beschlussfassung nicht teil (Art. 49 GO).
 
Er übergibt den Vorsitz an 2. Bürgermeister Gerald Eichinger.

Die örtliche Rechnungsprüfung 2017 fand am 17.01.2019  statt. Es ergaben sich zwei Bemerkungen, die samt Stellungnahmen anliegen.

2. Bürgermeister Gerald Eichinger erteilt der Rechnungsprüfungsvorsitzenden, Gemeinderätin Ursula Paun, das Wort. Frau Paun erläutert die festgestellten Prüfungsbemerkungen und verliest die Stellungnahme der Verwaltung.

Beschluss 1

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 samt Stellungnahmen des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister wird für das Jahr 2017 entlastet. 1. Bgm. Böck ist persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2017 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach der Beschlussfassung übernimmt 1. Bürgermeister Josef Böck wieder den Vorsitz.

Datenstand vom 07.02.2019 12:57 Uhr