Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 27.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 9.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende übergibt 2. Bürgermeister Gerald Eichinger aufgrund persönlicher Beteiligung,
nach Art. 49 GO, das Wort.

Bauvorhaben:        Anbau an ein bestehendes Gebäude mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten

Fl.-Nr.:                                542/7, Gemarkung Langenneufnach

In dem bestehenden Wohngebäude möchte der Antragsteller eine zweite Wohneinheit integrieren.
Hierfür soll im Südwesten des Wohngebäudes (zwei Vollgeschosse) ein zweigeschossiger Anbau  mit Flachdach (5° Dachneigung) angefügt und das Dachgeschoss ausgebaut werden.

Entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für die zusätzliche Wohneinheit zwei weitere Stellplätze in einem Carport an der südlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordöstlich des Friedhofs“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Für das Bauvorhaben sind isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:


  1. Festsetzung § 3 (4) – Kniestockhöhe

Bei den Hauptgebäuden sind Kniestöcke nur bis zu 0,30 m zulässig.

Beantragte Befreiung – Kniestockhöhe 0,64 m (s. Planzeichnung)

  1. Festsetzung § 3 (5b) – Dachneigung des Hauptgebäudes

Die Dächer der Häuser mit einem vollständig ausgebauten Obergeschoss sind als Satteldächer mit 26 – 32 ° Dachneigung auszubilden.

Beantragte Befreiung – Dachneigung von 38° für das Hauptgebäude

  1. Festsetzung § 3 (7) – Dachausbau und –ausbauten

Dachaufbauten und –ausbauten sind unzulässig.

Beantragte Befreiung – Befreiung der Unzulässigkeit des Dachausbaus


Begründung für die Befreiungen:

Um das Gebäude optimal nutzen zu können, wird es in zwei Wohneinheiten aufgeteilt.


Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil. 2. Bürgermeister Gerald Eichinger übergibt nach der Abstimmung wieder das Wort an den Vorsitzenden.

Datenstand vom 11.04.2019 11:50 Uhr