Formlose Anfrage zum Bau eines Energie-Plus-Hauses, Fl.-Nr. 230, Gemarkung Reichertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mittelneufnach, 25.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Energiesparhauses
Fl.-Nr.: 230, Gemarkung Reichertshofen
Der Antragsteller möchte auf dem rückwärtigen Teil des Flurstücks 230 ein zweigeschossiges Energiesparhaus erstellen.
Der Baukörper soll u.a. mit unterschiedlichen Dachneigungen und einem teilweise auskragenden Obergeschoss ausgeführt werden.
Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Umgebungsbebauung:
Direkt im nördlichen Anschluss grenzt der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Reichertshofen Süd-Ost“, festgesetzt als Allgemeines Wohngebiet, an.
Für die Gebäude innerhalb des Bebauungsplanumgriffes sind u.a. folgende Festsetzungen aufgenommen:
- Traufe und Ortgang max. 70 cm Dachüberstand
- Bei allen Gebäuden sind nur gleichgeneigte symmetrische Satteldächer (Dachneigung der Hauptgebäude 42 – 48 Grad) zulässig
- Dacheinschnitte sind unzulässig
Im südlichen Anschluss befindet sich ein zweigeschossiges Bestandsgebäude mit Satteldach.
Diskussionsverlauf
Die vorgelegten Pläne sind Grundlage zur Beratung im Gemeinderat. In der Diskussion gliedert sich die unterschiedliche Meinung im Gemeinderat heraus.
Die Vorsitzende nimmt eine Meinungsabfrage im Gemeinderat vor. Die Mehrheit der Gemeinderäte kann sich diese Bebauung vorstellen.
Der Antragsteller wird auf Klärung mit dem Landratsamt verwiesen.
Datenstand vom 08.04.2019 12:05 Uhr