Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2019 behandelt.
Bei der Überprüfung durch das Landratsamt wurden zur Weiterbearbeitung des Bauantrages noch Ergänzungen vom Bauherrn angefordert.
- Beantragte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan
Sachverhalt:
Die zulässige Grundfläche von 125 m² wurde durch die nicht genehmigte Erweiterung des Garagengebäudes um 62,55 m² überschritten, womit auch zusätzliche Erschließungsflächen anfallen.
Das Wohnhaus / Garage überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze.
Beantragte Befreiungen:
betr. § 4.1 der Satzung
- Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 62,55 m² von 125 m² auf 187,55 m²
- Überschreitung der Baugrenze
betr. § 5.4.1 der Satzung – befestigte Flächen im privaten Bereich
- Zulässigkeit zusätzlicher Erschließungsflächen
Begründung:
Der überdachte Stellplatz (Erweiterung des Garagengebäudes) wurde in der Annahme errichtet, dass keine Genehmigung erforderlich ist.
Durch die Erweiterung des überdachten Stellplatzes wurden weitere Erschließungsflächen notwendig.
- Darstellerische und rechnerische Ergänzungen:
Sachverhalt:
Die Erweiterung der Garage und sämtliche Erschließungsflächen müssen in den Bauantrag aufgenommen und in den Plänen dargestellt werden.
Darstellung und Bemaßung der Baugrenze in den Planunterlagen, Darstellung des Treppenzugangs im Grundrissplan und der Südansicht.
Die Höhenangaben sind zu konkretisieren und der Geländeverlauf in den Ansichten detailliert darzustellen.
Aufnahme eines Abstandsflächenplanes in den Bauantrag, sowie Ergänzung eines zeichnerischen und rechnerischen Stellplatznachweises.
Ergänzende Formulare und Maßnahmen:
Amtl. Lageplan, Baubeschreibung-Baukosten,
Geforderte Verschmelzung der Grundstücke
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.