Errichtung eines 2. Lagerzeltes / Antrag auf isolierte Befreiung, Fl.-Nr. 1420, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 17.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauantrag zur Errichtung eines Lagerzeltes wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2018 behandelt und positiv beschieden.
Für die Weiterbearbeitung des Bauantrages (AZ 3-1016-2018-BA) wurden vom Landratsamt noch weitere Unterlagen bzw. eine Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet – ehemaliges Bundeswehrgelände“ angefordert.
- Unter Nr. 14 des Bebauungsplanes ist die Vorlage entsprechender immissionsschutzfachlicher Nachweise vorgeschrieben.
Die schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben wurde vom Antragsteller eingereicht.
Bzgl. der Belange des Schallimmissionsschutzes werden keine Konflikte mit der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung - dem Wohngebäude „Am Alten Sägewerk 2“ - erwartet.
- Nr. 1 des einschlägigen Bebauungsplanes schreibt eine Nutzungsbindung der Fa. Schneider Ladenbau vor. Es wird eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt.
Der Bauherr beantragt eine Befreiung der Nutzungsbindung der Fa. Schneider Ladenbau zugunsten der Firma des Antragstellers.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Nr. 1 das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2019 12:17 Uhr