Errichtung einer Trafostation für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage, Fl.-Nr. 1434/4, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 29.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung einer Trafostation
Fl.-Nr.: 1434/4, Gemarkung Walkertshofen
Für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage ist die Errichtung einer Trafostation auf dem Flurstück zwischen Bahnlinie und Staatsstraße 2026 erforderlich.
Der Bauantrag wurde bereits auf der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 vorgestellt.
Da vom Gemeinderat noch weiterführende Informationen bzgl. der Standortwahl, des Verlaufs des Erdkabels sowie evtl. Restriktionen durch die Einhaltung der Mindestabstände zur Staatsstraße 2026 gewünscht wurden, konnte der Antrag nicht abschließend behandelt werden.
Zur Standortwahl der Trafostation und des Kabelverlaufs hat sich der Antragsteller folgendermaßen geäußert:
Der Abstand zum Leitungsmast darf lt. Aussage des Energieunternehmens max. 25 m betragen.
In Verbindung mit der vorgegebenen Anbauverbotszone zur Staatsstraße von 20 m ergibt sich dadurch der Standort der Station und der Verlauf des Erdkabels.
Vom zuständigen Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt) wird der Standort der Trafostation bei einer plangemäßen Durchführung auch im Hinblick auf die künftige Radwegeplanung als unproblematisch eingestuft.
Eine Unterschreitung der Bauverbotszone bei Vorhandensein der Trafostation ist gem. der Aussage vom Straßenbauamt (LRA) möglich. Falls zu nahe an die Bauverbotszone angebaut werden muss, können
Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzplanken, Geländer etc.) erforderlich werden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2019 10:31 Uhr