Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nrn. 20, 1165, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 03.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nrn.: 20; 1165; Gemarkung Walkertshofen
Die beiden Flurstücke sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche eingetragen (Fl.-Nr. 20 vollständig, Fl.-Nr. 1165 teilweise).
Im nördlichen Bereich der Fl.-Nr. 20 befindet sich ein Wohngebäude (Altbestand mit Satteldach), das durch einen eingeschossigen Verbindungsbaukörper an den geplanten Neubau mit integrierter Doppelgarage angeschlossen wird.
Der dreigeschossige, teilweise in den Hang eingegrabene neue Baukörper soll
als Längsriegel mit Flachdach (Firsthöhe 1,34 m unterhalb der Firsthöhe des Bestandsgebäudes) ausgebildet werden.
Bestandsgebäude und Neubau erhalten eine einheitliche Verkleidung mit einer Holz-Vertikalschalung.
Hinweis: Die vorliegende Planung erfolgte in Abstimmung von Architekt und Bauherr mit dem Kreisbaumeister.
Die Planunterlagen werden eingesehen.
Diskussionsverlauf
Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend. Er berichtet dem Gemeinderat kurz über die Abstimmung der Planung mit dem Kreisbaumeister und seinem Architekten.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2020 09:19 Uhr