Haushaltsplan 2020 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2020 samt zugehöriger Finanzplanung wurde mit Bgm. Wippel am 29.01.2020 vorbesprochen. Die vereinbarten Änderungen sind aufgenommen.

Bei Bedarf steht auch ein nichtöffentlicher TOP zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen wie folgt:

  • HHST 1300.5000 (Unterhalt Feuerwehrhäuser): Es wird ein Ansatz von 5.000,00 € in 2020 gebildet.
  • HHST 4640.1100 (Kindergartengebühren): Der Ansatz wird von der Verwaltung nochmals überprüft.
  • HHST 6300.5100 (Straßenunterhalt): Der Ansatz in 2020 wird auf 50.000,00 € erhöht. Die Einzelheiten sind in einem Bauprogramm festzulegen (ggf. Oberdorfstraße).
  • HHST 6700.5100 (Unterhalt Straßenbeleuchtung): Der Ansatz in 2020 wird auf 20.000,00 € erhöht (Teilansatz Oberdorfstraße).
  • HHST 7000.5000 (Unterhalt Kläranlage Scherstetten): Der Ansatz in 2020 wird auf 15.000,00 € erhöht (Klärschlammentsorgung).
  • HHST 7001.5000 (Unterhalt Kläranlage Konradshofen): Die Ansätze in 2021 und 2023 werden auf je 15.000,00 € erhöht (Klärschlammentsorgungen).
  • HHST 7850.1780 (Zuschuss Feldwegeunterhalt): Es wird ein Einnahmeansatz von 4.000,00 € in 2020 aufgenommen.
  • HHST 7850.5100 (Feldwegeunterhalt): Der Ansatz in 2020 wird auf 40.000,00 € erhöht.
  • HHST 8800.5000 (Allgemeiner Gebäudeunterhalt): Der Ansatz in 2020 wird auf 45.000,00 € erhöht (Teilansatz für alte Schule Konradshofen).
  • HHST 1300.9400 (Hochbau Feuerwehr): Es wird ein Ansatz von 10.000,00 € in 2021 für Haustechnik aufgenommen (Meldeempfänger, Sirenen).
  • HHST 6200.3400 (Grundverkauf Wohnbau): Der Ansatz von 330.000,00 € in 2021 wird zu gleichen Teilen auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 verteilt.
  • HHST 7000.3500 (Kanalbeiträge Scherstetten): Die Ansätze der Jahre 2021 bis 2023 werden auf je 6.000,00 € abgeändert.
  • HHST 7501.9400 (Hochbau Friedhof): Der Ansatz in 2020 wird auf 8.000,00 € reduziert (Urnenwand).
  • HHST 9000.3610 (Investitionskostenpauschale): Die Ansätze der Jahre 2020 bis 2023 werden auf je 126.500,00  € geändert.


Der Haushalt 2020 kann auf der kommenden Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

Datenstand vom 05.03.2020 10:06 Uhr