Nutzungsänderung von Gewerberaum und nicht ausgebautem Dach in Wohnraum, Fl.-Nr. 1099/3, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 22.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Gewerberaum und nicht ausgebautem Dach in Wohnraum
Fl.-Nr.: 1099/3, Gemarkung Langenneufnach
Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche eingetragen und bereits mit
einem Wohn- und Betriebsgebäude bebaut.
Zusätzlich zu der im Dachgeschoss bereits bestehenden Wohnung soll in dem nicht ausgebauten
Dachbereich noch eine weitere Wohnung errichtet werden.
Eine Teilfläche der im Erdgeschoss eingetragenen Lagerfläche soll zu einer dritten Wohneinheit
umgebaut werden.
Zugunsten der Errichtung eines barrierefreien Stellplatzes wird die Befreiung von der Festsetzung
§ 2 Satz 2d) „Der Freistellplatz hat mind. eine Länge von 5,0 m und eine Breite von 2,50 m
aufzuweisen“ dahingehend beantragt, dass die Stellplätze Nr. 1 und 2 entsprechend den Vorgaben
der Garagen- und Stellplatzverordnung der Bayerischen Bauordnung jeweils auf eine Breite von
2,30 m / 5,0 m
reduziert werden dürfen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben unter der Maßgabe, dass der Stellplatz Nr. 2 zu- gunsten eines Behindertenstellplatzes (Stellplatz 1) von 2,50 m breite auf 2,30 m reduziert wird, das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2020 08:49 Uhr