Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nrn. 215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 05.05.2020 ö 16.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen bzw. Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                215/35, 215/35, Gemarkung Walkertshofen

Die Bauvorhaben befinden sich auf zwei benachbarten Grundstücken im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Schörr“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Beide Grundstücke liegen ca. 1,0 bis 2,0 m oberhalb der angrenzenden Erschließungsstraße (s. Bilder).
Innerhalb des Baubestandes im Plangebiet befinden sich Einzelhäuser, deren Firsthöhe gem. der Satzungsvorgaben (OK FFB im Erdgeschoss, Kniestock, Dachneigung) bei ca.
8,00 m liegt.

Gemäß der Festsetzungen ist für den maßgeblichen Planbereich eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern in I+D-Bauweise (Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze, wobei das zweite Vollgeschoss innerhalb des Dachraumes liegen muss) und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 38-43° zulässig. Als Dacheindeckung ist eine rote Ziegeleindeckung festgesetzt, die in der Planzeichnung eingetragene Hauptfirstrichtung kann ausnahmsweise um 90° gedreht werden, wenn dadurch die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes nicht beeinträchtigt wird und sich das Gebäude in das Gelände einfügt.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage zum Bau von zwei Doppelhäusern möchte der Antragsteller die Stellungnahme der Gemeinde zu folgenden für das Bauvorhaben erforderlichen isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einholen:

  1. Beantragte Befreiung von der festgesetzten Geschossigkeit -  I+D

Die geplanten Doppelhäuser sollen mit einem zusätzlichen Obergeschoss umgesetzt werden, um ausreichend Wohnfläche anzubieten.
Die Firsthöhe der geplanten Gebäude wird mit 9,28 m (ab OK FFB) angegeben.

  1. Beantragte Befreiung von der festgesetzten Dachneigung  -  38 – 43°

Die geplanten Doppelhäuser sollen ein flacher geneigtes Dach mit nur 30° Dachneigung erhalten.

  1. Beantragte Befreiung von der Dachfarbe – ziegelrot

Die Dachfarbe wird im Gegensatz zu den Vorgaben im Bebauungsplan in Anthrazitgrau gewünscht – mehrere Dachflächen in der näheren Umgebung sind bereits dunkel eingedeckt.

Hinweis der Verwaltung:
Unter städtebaulichen Gesichtspunkten wird die geplante Bebauung hinsichtlich der erweiterten Geschossigkeit kritisch betrachtet.
Die typische Bestandsbebauung innerhalb des Geltungsbereiches stellt sich straßenseitig i.d.R. als eingeschossig, auf der Talseite in Abhängigkeit des Geländes als teilweise zweigeschossig dar.
Aufgrund der exponierten Lage der beiden maßgeblichen Baugrundstücke oberhalb des durchgängigen Böschungsbereiches tritt die beabsichtigte Bauweise verstärkt in Erscheinung.

Die weiteren beantragten Befreiungen (Punkt 2 + 3) werden als unproblematisch erachtet.
 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
damit abgelehnt

Datenstand vom 18.05.2020 08:27 Uhr