Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nrn. 215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 02.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen bzw. Stellplätzen
Fl.-Nr.: 215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen
Die formlose Bauvoranfrage wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 behandelt; dem damaligen Planentwurf wurde v.a. im Hinblick auf die vom Bebauungsplan „Schörr“ stark abweichende Geschossigkeit (II+D) das gemeindliche Einvernehmen versagt.
In der nun vorliegenden Planung wurde die Geschossigkeit den Vorgaben des Bebauungsplanes angepasst (I+D).
Zur Umsetzung des Bauvorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
- Kniestockhöhe 1,25 m statt 0,75 m
- Dachneigung 45° statt 38-43°
- Geringfügige Überschreitung der max. zulässigen Länge der Dachaufbauten von max. 1/3 der Dachlänge
- Änderung der in der Planzeichnung eingetragenen Hauptfirstrichtung.
Gem. Satzung, Punkt 6.1 kann die Hauptfirstrichtung ausnahmsweise um 90° gedreht werden, wenn dadurch die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes nicht beeinträchtigt wird und sich das Gebäude in das Gelände einfügt.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.
Das Gremium sieht massive Bedenken für das Bauvorhaben an dieser Ortslage.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Datenstand vom 18.06.2020 12:12 Uhr