Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nrn. 215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 02.06.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen bzw. Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen

Die formlose Bauvoranfrage wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 behandelt; dem damaligen Planentwurf wurde v.a. im Hinblick auf die vom Bebauungsplan „Schörr“ stark abweichende Geschossigkeit (II+D) das gemeindliche Einvernehmen versagt.

In der nun vorliegenden Planung wurde die Geschossigkeit den Vorgaben des Bebauungsplanes angepasst (I+D).
Zur Umsetzung des Bauvorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

  • Kniestockhöhe 1,25 m statt 0,75 m
  • Dachneigung 45° statt 38-43°
  • Geringfügige Überschreitung der max. zulässigen Länge der Dachaufbauten von max. 1/3 der Dachlänge
  • Änderung der in der Planzeichnung eingetragenen Hauptfirstrichtung.
Gem. Satzung, Punkt 6.1 kann die Hauptfirstrichtung ausnahmsweise um 90° gedreht werden, wenn dadurch die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes nicht beeinträchtigt wird und sich das Gebäude in das Gelände einfügt.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.
Das Gremium sieht massive Bedenken für das Bauvorhaben an dieser Ortslage.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Datenstand vom 18.06.2020 12:12 Uhr