Neubau eines 6-Familienhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 673, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 14.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines 6-Familienhauses mit Stellplätzen
Fl.-Nr.: 673, Gemarkung Langenneufnach
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten erbeten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt.
Die nun vorliegende Planung sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten vor. Auf dem Grundstück wurden 9 Stellplätze vorgesehen.
Gem. § 2 Ziff. 1 b der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 1,5 Stellplätze für eine Wohneinheit mit einer Netto-Wohnfläche nach Innenmaßen von 40.01 qm bis 80 qm festgelegt; die Wohnflächen der sechs Wohneinheiten liegen allesamt in diesem Bereich.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Langenneufnach werden somit eingehalten.
Das Gebäude soll mit zwei Vollgeschossen + Dachgeschoss errichtet werden. Angedacht ist die Ausführung mit einem Satteldach mit 40° Dachneigung.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird auf die geringe Zahl der Stellplätze verwiesen. Es ist naheliegend, dass durch parkende Fahrzeuge der Verkehr behindert wird. Die ausgewiesenen Stellplätze entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung, erläutert der Vorsitzende. Die Gemeinde hat keine rechtliche Möglichkeit mehr Stellplätze zu fordern.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
Datenstand vom 12.01.2022 09:54 Uhr