Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 642/1, Gemarkung Münster
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 26.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 642/1, Gemarkung Münster
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
„Erweiterung Quellenweg Rielhofen“.
Die Dachform des geplanten Gebäudes ist als Mansarddach vorgesehen.
Da gem. den textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der Satzung nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 40° bis 45° zulässig sind, wird im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage die Stellungnahme der Gemeinde zu Errichtung eines Gebäudes mit Mansarddach ersucht.
Vom Antragsteller wurden zwei Referenzobjekte mit Mansarddach im Gemeindegebiet genannt
(s. Lagepläne Bestand Mansarddach 1 + 2).
Diskussionsverlauf
Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend. Er beantwortet die Frage aus dem Gremium, weshalb er diese Dachform gewählt hat.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung von der festgesetzten Dachform „Satteldach“ zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Mansarddach das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.09.2021 09:56 Uhr