Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Stadels und Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel
Fl.-Nr.: 339, Gemarkung Reichertshofen
Der Antragsteller beabsichtigt den bestehenden Stadel abzubrechen und für den bestehenden
forstwirtschaftlichen Betrieb eine Lagerhalle für forstwirtschaftliche Maschinen und ein
Hackschnitzellager für die bestehende Hackschnitzelheizung errichten.
Dem Bauantrag liegt ein Freiflächengestaltungsplan bei.
Der ursprüngliche Bauantrag wurde auf der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020 im Gemeinderat
behandelt. Bei der damaligen Positionierung des Gebäudes weiter nördlich wurde das
Landschaftsschutzgebiet tangiert.
Bei der nun vorliegenden Umplanung soll der Neubau nahezu am Standort des abzubrechenden
Stadels errichtet werden.
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 19.08.2021 unter Einbeziehung der Fachbereiche
Wasserrecht und Naturschutz zur geänderten Planung Stellung genommen und unter der
Voraussetzung des gemeindlichen Einvernehmens die Planung befürwortet.
Im gültigen, nicht parzellenscharfen Flächennutzungsplan ist der Standort im Grenzbereich von
Dorfgebiet und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, kann aber dem Dorfgebiet zugeordnet
werden. Die Bebauung beurteilt sich demnach gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).
Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.