Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 945/14, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                945/14, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben-1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Gem. der Festsetzung unter Nr. 2.4 der Satzung ist die Bezugshöhe für die Höhe baulicher Anlagen die OK Fertigfussboden im EG (OK FFB EG), die max. 0,4 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen darf, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.

Da in der vorliegenden Planung die Höhe des FFB EG die max. zulässige Höhe um 0,2 m überschreitet, wurde die Stellungnahme der Gemeinde zu einer hierfür erforderlichen isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ersucht.

Diskussionsverlauf

Die Bauherren sind im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2021 14:42 Uhr