Freihalten des Straßenraums von Anpflanzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.09.2021 ö 5.3

Sachverhalt

Die Vorsitzende berichtet über den Artikel im Staudenboten, der auf das Zurückschneiden von Ästen und Zweigen, die aus Grundstücken ragen und an öffentlichen Straßen liegen, hinwies.

Öffentliche Wege bzw. angrenzende Straßen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nicht behindert oder die Sicht versperrt werden. Eine Lichtraumhöhe von 4,50 m für den Kfz-Verkehr und von 2,50 m für den Rad- und Fußgängerverkehr muss frei bleiben.  

Diskussionsverlauf

In einer kurzen Erörterung wird der Sachverhalt im Rat besprochen. Der VG Bauhof hat auf Weisung der Polizei SMÜ die auf Gemeindegrund befindlichen Bäume entsprechend eingekürzt. Insgesamt wurden 14 Grundstückseigentümer vom Bauhof schriftlich aufgefordert die entsprechende Verkehrssicherheit herzustellen.

Herbert Vogg hat sich vor der Sitzung bereits mit der Vorsitzenden ins Benehmen gesetzt. Ihm wird Rederecht erteilt. 
Er ist der Meinung, dass zu wenige Bürger aufgefordert wurden einen Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. Bei denjenigen die aufgefordert wurden, wurde nicht kontrolliert, ob sie der Aufforderung nachgekommen sind. Weiterhin sollten die Gemeindebürger auch schriftlich aufgefordert werden ihre Gehwege und Straßen entsprechend der gemeindlichen Satzung rein zu halten.

Datenstand vom 04.10.2021 09:57 Uhr