Neuerlass der Hundesteuersatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 07.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der letzten Sitzung am 03.05.2021 wurde die Hundesteuersatzung mit einer erhöhten Steuer für Kampfhunde und Steigerung für den 2. und 3. Kampfhund beschlossen.
Die Erhöhung der Hundesteuer für den 2. und weitere Kampfhunde ist laut IMS vom 28.07.2020 nicht zulässig, weil dies zu einer sog. erdrosselnden Wirkung führen würde. Es wäre dann unwirtschaftlich einen Kampfhund zu halten. Dies wurde mehrfach durch die Gerichte bei Aufhebungen der Hundesteuersatzungen gerügt. Steigerungen für weitere Kampfhunde sind demnach unzulässig.
Der Gemeinderat sollte sich dringend überlegen, ob nicht schon die 1.000,00 € für den 1. Kampfhund eine erdrossende Wirkung hat. Wie die Gerichte dies sehen, kann nicht beurteilt werden. Das Landratsamt geht davon aus, dass bei 500,00 € für den Kampfhund die erdrosselnde Wirkung noch nicht gegeben ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 07.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 06.07.2021 08:51 Uhr